Die Reifen schickst Du dahin, wo sie hergekommen sind. Was soll Check24 mit Deinen alten kaputten Reifen?
Aber mind. als Einwurfeinschreiben, bloss nicht unfrei oder so...
Ausser der Lieferant hat was anderes stehen in seinen AGBs als Rückführungsort.
Das Reklamationsschreiben anfordern und paralell Check24 informieren, die können da schon Druck machen.
Einen Fall würde ich nicht öffnen, hast ja 180 Tage Zeit
Ich würd Deine Rechtsschutz fragen, das sind ja versierte Anwälte.
Die sollen das mal klären zwischen Widerruf, Kaufrücktritt oder Reklamation mit Nachbesserung...