Ohne es zu beschönigen,es könnte auch eine Form von Autismus sein. Autisten können für ihr Empfinden nichts und denen geht Material vor Menschenleben.
Eine komplexe Sache und soll nichts rechtfertigen.
Da hast du sicherlich recht zumindest sollte da aber eine MPU oder ä. gemacht werden um die Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
Bei bis dato nicht bekannten gesundheitlichen Ausfällen wäre ein Freispruch gerechtfertigt. Ob die Fahrerlaubnis entzogen werden soll kann später entschieden werden.
Viel mehr stören mich Urteile bei denen Alkoholmissbrauch, Rauschgift oder Kombination als Milderungsgründe aufgeführt werden.