Hallo zusammen,
dann schreib ich mal (als H-Kennzeichen-Befürworter und Ori-Fan) den ersten Beitrag:
bedingt durch die letzten Einträge zu H-Gutachten, habe ich mir meins nochmal durchgeschaut. Neben der Tatsache, daß "Udo" sehr original daherkommt, habe ich vermutlich bei den bisherigen 2 Folge-TüV's sehr viel Glück gehabt. Und da liegt dann wohl auch die Krux:
a) sind's Menschen - sprich: mit Emotionen und b) jeder Jeck' is' anders.
Will sagen: klar gibt's Verordnungen - und jeder Prüfer interpretiert sie individuell.
Glück bisher deshalb, weil mein Auto ja ein Schweizer ist. Denn bei der schweizer
Ausführung war ja der sog. Unterfahr- bzw. Motor- u. Getriebeschutz montiert.
Den habe ich ja als eine der ersten Maßnahmen entfernt und später verkauft.
Ebenso die mega häßlichen "White Special" (schweizer Quartett) -Aufkleber abgemacht - so daß "Udo" heute aussieht wie ein völlig originaler und serienmäßiger 87er Quartett - nur: streng genommen ist er keiner.
Allerdings hab ich das erst nach der ersten Vollabnahme gemacht.
Die Abfolge war so: ich hatte "Udo" geholt und logischerweise brauchte er eine
Vollabnahme. Hat er auch bekommen. Damals war er 29 und der Unterfahr-schutz war noch dran. 1 Jahr später -zum H-Kennzeichen- bin ich zur selben
TüV-Station gefahren und habe vorher nachgefragt, ob denn auch derselbe Prüfer da sei. Hat alles geklappt, ich habe denselben Prüfer wieder bekommen und er hat das Gutachten erstellt. Daß der Unterfahrschutz diesmal fehlte, hat
er entweder nicht realisiert oder ist es schlicht übergangen. Kein Wort. Zack - Gutachten erteilt und ab dafür. Wenn ich mir die "Bestimmungen" aber so durchlese, darf das Auto ja eigentlich nicht verändert sein/werden.....streng genommen dürfte der Unterfahrschutz nicht fehlen. Naja....mal schauen, wann ich auf den ersten Golf-1-Cabrio-Spezialisten-Prüfer treffe.....
Allen anderen H-Kennzeichen-Aspiranten wünsche ich viel Glück und Erfolg
beim Gutachten und sende ein "Danke", daß sie unser Cabby zum "historischen Automobilgut" adeln!