Beleuchtung - LED Scheinwerfer oder LED H4?

  • golf-open-fan
    US-Cabrio 1989 "Wolfsburg Edition", Klima, Servo, 16V-Motor PL, 5Ganggetr., 16V-Auspuff, 16V-Fahrwerk, 4-Scheiben-Bremse, (alles v. 16V Scirocco 2), Ausstellfenster, schwarzes Leder; el. Fensterheber, Chrom

    Fahre ein Golf Cabrio seit 1982

  • Sorry, hatte ich nicht gesehen :(


    Als ich umgerüstet habe am G4C waren auch die W5W-LED mit ABE nur für die bestimmten Scheinwerfer zugelassen.


    Dann bin ich aber auch nicht sicher, ob die andere Fassung nicht auch zum Verlust der BA führt :/

    Naja war eher nicht auf dich sondern auf den Verkäufer bezogen.

  • öhm das hatte ich auch schon angesehen.


    Der Sockel der W5W ist schon genau so breit wie das Loch im Scheinwerfer. Hinzu kommen die Aussparungen für diesen Bajonettverschluss. ,Um da ne W5W Fassung hinein zu bekommen, müsste man das Loch auf Ohren, aber seitlich ist die Öffnung für die Verriegelung zu groß und wird nicht dicht abschließen.... also alles gefuckel und auch nicht zulâssig, da der SW nicht mit Ner W5W geprüft wurde. Dann kann man auch gleich eine unzulässige T4 reinsetzen und das gebastelte sparen

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Der Vollständigkeit wegen hier mal noch die ABG als .pdf für die Night Breaker LED H4.

    Ich bin vor allen Dingen mal gespannt ob und wie oft ich dann damit bzw. deswegen die Kelle sehe und die Damen und Herren der Rennleitung den Zettel sehen wollen daß das legal so hell bläulich leuchten darf. :tüv:

    Vielleicht drucke ich mir dann mal dafür einen Block zum abreißen. :saint: ²³

    So,

    nach knapp über 2 Jahren war es dann heute endlich soweit. Ich hatte zwischenzeitlich mal drüber nachgedacht da mir schon öfters die Polizei über Weg gefahren ist und sich bis dato keiner dran gestört hat. Die Herrschaften der Rennleitung kamen mir heute morgen entgegen als ich als erster an einer Ampel stand und drehten so daß die mich gleich auf den nächsten Parkplatz rechts rauswinken konnten.

    Nach dem Austausch der üblichen Nettigkeiten kamen die auch ziemlich schnell auf den Punkt und wollten mir illegale Lampen unterstellen, woraus ich ihm dann die ABG mit den passenden Textmarkerstrichen in die Hand gedrückt habe. Damit hatten die nicht wirklich gerechnet, haben dann auch kontrolliert ob auf den LED's das in der ABG angegebene Prüfzeichen drauf ist.

    Alle anderen Veränderungen wie Motor, Getriebe, Bremse, Spurplatten, Auspuff oder AHK hat kein Schw... interessiert obwohl auch legalisiert bzw. eingetragen oder ABE dabei.

    Ergo: Es ist in Deutschland einfacher sein Geschlecht zu ändern wie Alufelgen einzutragen; ach ne, das war ein andere Thema. Aber gerade bei den LED's sollte man schon drauf achten eine legale Kombination zu fahren, dagegen kann man einen 2E Motor besser "verstecken", das merkt keiner weil da keiner Ahnung von hat.


    Aber damit sich das auch gelohnt hat durfte ich noch die Staatskasse mit 10,-€ aufbessern da ich nur den Fzg Schein als Kopie dabei hatte.

    Gruß aus Bielefeld


    Stephan


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  • Mein TÜVer hatte auch nachgeschaut, ob die LED W5W Standlichter zugelassen sind.

    Wollte meine ABE gar nicht sehen, hat das Ganze im System geklärt.

    Welche Standlicht LEDs sind denn zugelassen? Ich dachte da gibt es keine die erlaubt sind..?