anderer aber ausreichender Geschwindigkeitsindex Reifen

  • Guten Tage Freunde,


    ich bin gerade dabei, das H-Gutachten vorzubereiten und habe meine originalen mit Alu-Korrosion unterwanderte AVUS-Felgen aufbereiten lassen. Sie sind dann zwar nicht so ganz im Retrolook, aber ich finde sie immer noch gelungener, als mit den massiven Unterwanderungen. Macht euch euer eigenes Bild.



    Jetzt ist meine Frage, wie es sich mit der Freigabe der Reifen verhält. Ich kann 185/60 R14 82T bekommen und ließe diese gerne aufziehen. Jetzt meinte der Reifenhändler meines Vertrauens, dass es bei der HU oder bei der Kontrolle durch die Rennleitung durchaus Schwierigkeiten geben könnte, wenn zwar der Geschwindigkeitsindex zur in der Zulassung eingetragenen Höchstgeschwindigkeit passt, aber eben nirgends in den Datenbanken hinterlegt ist. Konkret geht es um die T-Reifen. Ich habe ein 1991er Körbchen mit 2H-Motor und eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 166 km/h. Dazu wäre der T-Index ja ausreichend, aber nach meinem Kenntnisstand gibt es nur die Infos, dass der H-Index notwendig ist, in den Datenbanken. Das geht auch aus dem Dokument, das hier im Wiki hinterlegt ist, hervor. Da ist zwar der 2H nicht explizit aufgeführt, aber alle anderen dort aufgeführten Modelle werden mit den AVUS-Felgen mit 185/60 R14 82H aufgeführt.


    Ich weiß, am Reifen soll man nicht sparen, aber ich denke, gegen fünf Jahre alte Falken, die im Jahr keine 2.000 km gefahren werden, spräche nichts, wenn sie o.k. sind. Ich betrachte das unter dem Punkt Nachhaltigkeit.... 8)


    Jetzt interessiert mich eure Expertenmeinung bzw. eure Erfahrungen zum Thema Geschwindigkeitsindex.


    Danke euch.


    Gruß


    René

    Golf 1 Cabrio, Typ 155

    EZ 12.1991

    2H, 98 PS

    Paprikarot

    eFH, Leder

  • Hallo René


    ich bin kein ausgewiesener Rechtsexperte und auf Diskussionen mit der Polizei

    hat man wenig Bock, aber in diesem Fall würde ich sie gern führen. Wikipedia

    meint dazu folgendes:



    Allerdings kann ich Deine Idee mit den gebrauchten Reifen nicht unterstützen.


    Du sagst es selbst: am Reifen spart man nicht. 5 Jahre sind 5 Jahre (KM egal) und

    Du weißt nicht, ob derjenige Bordsteine geräubert hat (Karkasse defekt).


    Würde neue nehmen.


    Grüße, Nils


    P.S.: Felgen sehen TOP aus!!! (Preis - wieviel? - wo?)

    Einmal editiert, zuletzt von Udo_87 ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Rene,


    wegen dem "T" (bis 190) musst du dir keine Sorgen machen. Es reicht eigentlich sogar das "S" (bis 180) was vermutlich sogar in den alten Papieren eingetragen ist.


    Ich würde aber keine 5 Jahre alten Reifen neu auf eine Nicht-ABS-Auto aufziehen lassen. Reifen härten mit der Zeit aus. Je älter je härter und damit längerer Bremsweg.

    Bei Regen oder nasser Straße verschlimmert sich das extrem.


    Jetzt hast du dir die Felgen so schön aufbereiten lassen, dann investiere doch auch noch 200Euro in ein paar neue Reifen.

  • Servus zusammen, danke für eure -wie so oft- echt hilfreichen Infos. Jetzt habt ihr mir, insbesondere mein Gewissen, mal wieder so bearbeitet, dass sich die Frage nach dem Geschwindigkeitsindex wohl erübrigt, weil ich neue nehmen werde. Und die Preisdiff. wird zwischen T und H wohl nicht allzu groß sein.

    Golf 1 Cabrio, Typ 155

    EZ 12.1991

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  • P.S.: Felgen sehen TOP aus!!! (Preis - wieviel? - wo?)

    Das ist bereits der zweite Satz, den ich habe machen lassen. Den anderen fahre ich auf meinem originalen Scirocco 2 Scala in Heliosblau. :S


    Ich habe beide Sätze für je 80 EUR pro Felge, inkl. Altreifenentsorgung, bei https://www.alu-star-felgenveredelung.de/ machen lassen.


    Aber der gute oder arme Mann, je nachdem, wie man es sieht, hat reichlich zu tun. Also braucht's Geduld.


    Gruß


    René

    Golf 1 Cabrio, Typ 155

    EZ 12.1991

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    eFH, Leder

    • Offizieller Beitrag

    ja.


    hier die ganze Seite vom 2H:

  • Ich hab das auch im alten Brief, wurde aber in den neuen nicht übertragen :tüv:


    Was gilt denn letztendlich bei einer Kontrolle? :jong:

    Wenn wir Dir auch die Ruhe gönnen, Adrian, so ist voll Trauer unser Herz. Dich und Andere


    leiden sehen und nicht helfen können, ist unser allergrößter Schmerz. :cry: :facepalm: :motz: Magdeburg

  • In die neuen Papiere wird immer nur die kleinste Reifengröße übertragen ,Außnahme Feld 22.Die Reifen sind in Deiner ABE hinterlegt ,die Polizei muß diese Abfragen ,die Beweislast liegt bei der Polizei/TÜV. Geht natürlich schneller mit einer Kopie des alten Briefs...

    __________________________


    MK1 2H/AUG ,1991
    MK7 CHHA

  • In die neuen Papiere wird immer nur die kleinste Reifengröße übertragen ,Außnahme Feld 22.Die Reifen sind in Deiner ABE hinterlegt ,die Polizei muß diese Abfragen ,die Beweislast liegt bei der Polizei/TÜV. Geht natürlich schneller mit einer Kopie des alten Briefs...

    Ich hatte die letzten Jahre immer den alten Brief dabei. Damit kann man zumindest Polizisten und einige Prüfer besänftigen. Arbeiten müssen sie damit aber nicht und dann kommt wieder die Beweislast ins Spiel.

    Mir wollte ein Prüfer mal einen Wisch vom KBA anleiern wo drei Golf Generationen durcheinander vermerkt waren und lt. dem kann ich ohne Probleme Golf 3 Felgen fahren...


    Ich habe dann die 195 50 R15 nachtragen lassen weil mir das zu blöd wurde.

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


    • Offizieller Beitrag

    Diese ganzen Reifeneintragungen sind inzw sehr viel MAkulatur. Alfa hat eine Reifenbindung eingetragen .... nur ein bestimmter Reifen darf montiert werden .... den es natürlich 5 Jahre nach der Erstzulassung nicht mehr gibt.

    Diese Reifenbindungen sind inzw. aufgehoben und gelten nur noch als Empfehlung .


    Geschwindigkeitsindex ebenso . Wenn das Auto eine eingetragene Vmax von 160 km/h hat, reichen auch Q Reifen, auch wenn S eingetragen ist .


    Mein Alfa hat Vmax 240 und ZR Reifen eingetragen es genügen aber auch VR Reifen ....


    Nichtsdestotrotz wird man mit solchen Sachen immer wieder eine schöne Diskussionsgrundlage am Strassenrand haben, weil irgendjemand das nicht weiß ..... dem es aber auch egal ist, weil er seine Arbeitszeit damit verbringt


    Mir hingegen ist die Zeit für solche (überflüssigen ) Diskussionen zu schade ... die Laufereien und den Ärger habe ich .... und diese Zeit bezahlt niemand .... also hat der ALFA ZR Reifen drauf ... (die MArkenbindung muß ich ggf. ausdiskutieren, da den Reifen seit 26 Jahren niemand mehr hat .... :D )

  • Mir hingegen ist die Zeit für solche (überflüssigen ) Diskussionen zu schade ... die Laufereien und den Ärger habe ich .... und diese Zeit bezahlt niemand .... also hat der ALFA ZR Reifen drauf ... (die MArkenbindung muß ich ggf. ausdiskutieren, da den Reifen seit 26 Jahren niemand mehr hat .... :D )

    .......

    Diese ganzen Reifeneintragungen sind inzw sehr viel MAkulatur. Alfa hat eine Reifenbindung eingetragen .... nur ein bestimmter Reifen darf montiert werden .... den es natürlich 5 Jahre nach der Erstzulassung nicht mehr gibt.

    Diese Reifenbindungen sind inzw. aufgehoben und gelten nur noch als Empfehlung .

    Reifenbindungen sind seit Jahren hinfällig.

    waren besonders häufig bei Zweirädern anzutreffen.


    Kann man, wenn man unbedingt will, auch aus den Papieren austragen lassen (z.B. in Verbindung mit einer anstehenden Eintragung bietet sich das an.....). Ist dann nur eine Formsache.


    Gruß Stefan

  • Wenn ich mal eine Polizeikontrolle gesehen habe, was wirklich nur alle paar Jahre vorkommt, bin ich selbst meistens nicht rausgefischt worden. Da stehen immer die üblichen Verdächtigen (riesige Walzen, Tieferlegung und Ofenrohr am Heck). Mit dem Cabrio bin ich noch nie angehalten worden und selbst wenn, glaube ich nicht das die originalen Avus viel Aufmerksamkeit erregen.

    8er Loch bohren: 2er Bohrer + 6er hinterher!

  • Ging mir bisher fast genauso in den letzten 21 Jahren. Dreimal kontrolliert und davon eine Diskussion wegen der 195 50 R15 Reifen. Erst als ich den originalen Brief vorzeigen konnte, war alles geklärt.


    Leider hat sich bei uns in den letzten Jahren einiges geändert und es wird,übertrieben gesagt,alles angehalten was ein bißchen tiefer ist. Daher lasse ich alles eintragen was irgendwie relevant ist. Das ist dem dummen Volk geschuldet welches in Dortmund in den Abendstunden sein Unwesen treibt und Rennen veranstaltet.

    Egal,passt hier nicht zum eigentlichen Thema

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


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  • Ich habe mich mal ein bisschen eingelesen.So wie ich es verstanden habe ändert sich bei unseren Fahrzeugen nichts an den muß zur Eintragung da unsere Fahrzeuge keine EU-Typgenehmigung besitzen...gilt nur für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung ab ca. 2000 mit neuen Reifen ab 31.12.2019 ( ->entfällt 2025).Gutachten für andere Größen als eingetragen von Reifenherstellen für Neureifen(ab DOT 12/19) haben Ihre Gültigkeit verloren ....immer wieder was neues ....


    Quelle Reifen Gutachten Metzler Gsx 1200 gilt auch für KFZ

    • Offizieller Beitrag

    Puha .... danach fahren fast alle Autos vor EZ 2000 illegal herum, da die Zulassungsstellen nur eine ( meist die kleinste ) Reifengröße aus den alten in die neuen Papiere übernommen haben .


    Der absolut serienmäßige Toscana meiner Eltern lief mit 195/50r15 vom Band, eingetragen in der neuen ZUB ist nur noch 175/70r13 ....


    Außer das ein TÜVer die Serienräder mal eintragen wollte (gg Gebühr natürlich) gabs da noch nie Probleme.

  • Diesen Wisch und den alten Brief hatte ich bei meinem ehemaligen TÜV dabei,er bezog sich aber immer auf die offiziellen (falschen) Daten vom KBA...aber es ist richtig, es könnte besänftigen

    Markus


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