Guten Tage Freunde,
ich bin gerade dabei, das H-Gutachten vorzubereiten und habe meine originalen mit Alu-Korrosion unterwanderte AVUS-Felgen aufbereiten lassen. Sie sind dann zwar nicht so ganz im Retrolook, aber ich finde sie immer noch gelungener, als mit den massiven Unterwanderungen. Macht euch euer eigenes Bild.
Jetzt ist meine Frage, wie es sich mit der Freigabe der Reifen verhält. Ich kann 185/60 R14 82T bekommen und ließe diese gerne aufziehen. Jetzt meinte der Reifenhändler meines Vertrauens, dass es bei der HU oder bei der Kontrolle durch die Rennleitung durchaus Schwierigkeiten geben könnte, wenn zwar der Geschwindigkeitsindex zur in der Zulassung eingetragenen Höchstgeschwindigkeit passt, aber eben nirgends in den Datenbanken hinterlegt ist. Konkret geht es um die T-Reifen. Ich habe ein 1991er Körbchen mit 2H-Motor und eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 166 km/h. Dazu wäre der T-Index ja ausreichend, aber nach meinem Kenntnisstand gibt es nur die Infos, dass der H-Index notwendig ist, in den Datenbanken. Das geht auch aus dem Dokument, das hier im Wiki hinterlegt ist, hervor. Da ist zwar der 2H nicht explizit aufgeführt, aber alle anderen dort aufgeführten Modelle werden mit den AVUS-Felgen mit 185/60 R14 82H aufgeführt.
Ich weiß, am Reifen soll man nicht sparen, aber ich denke, gegen fünf Jahre alte Falken, die im Jahr keine 2.000 km gefahren werden, spräche nichts, wenn sie o.k. sind. Ich betrachte das unter dem Punkt Nachhaltigkeit....
Jetzt interessiert mich eure Expertenmeinung bzw. eure Erfahrungen zum Thema Geschwindigkeitsindex.
Danke euch.
Gruß
René