speedy47 ,Dein Eintrag gilt nur mit den Spurplatten weil nicht wahlweise eingetragen (die Spurplatten sind bei der Reifenkombination nicht nötig ,pech gehabt.(Spuränderung bis 5mm sind eintragungsfrei mit ABE )
- Alle Reifengrößen die im Original Brief bei Auslieferung stehen , sind in der EWG ABE hinterlegt und weiter gültig,der
alte Brief ist die Dokumentation.
-Sondereintragen die nicht übernommen worden sind -pech gehabt
- Sind die 195 er Reifen nicht im Original eingetragen oder als Sondereintrag im Zulassungsteil 1 vermerkt (ist nur bei den letzten Baujahren der Fall)-> Eintragung notwendig.
In diesem Fall sind auch die Herstellerbescheinigungen von VW oder den Reifenherstellern nicht mehr gültig wenn die Reifen eine DOT nach 2019 haben (Altreifen können aufgefahren werden ,keine neuen mehr)
So wie ich es verstanden habe, hat sich für uns nicht so viel geändert , da wir keine Herstellerbindung haben. Hat jemand die Felgen mit einem Reifenhersteller eingetragen ->Problem weil er kein anderen Hersteller auch mit Herstellerbescheinigung mehr fahren darf > Die Lösung wäre Löschung der Herstellerbindung.