Du fährst ja auch zum TÜV um es eintragen zu lassen, somit auch wieder hin um es austragen zu lassen. Die beim Straßenverkehrsamt ändert die Papiere ja nur dann was sie vorgelegt bekommen was der TÜV/Dekra vorher ein oder ausgetragen haben, sprich Änderung der Betriebsergebnis. Ich hoffe es war deutlich und verständlich genug erklärt.
Ich erinnere mich, dass ich beim letzten KLR-Einbau vor ca. 20 Jahren eine Einbaubestätigung der Werkstatt erhielt (vorgefertigtes Formular des Herstellers) und diese gleichzeitig eine AU durchführte. Mit Einbaunachweis, ABE und AU-Bescheinigung bin ich dann zum Straßenverkehrsamt und habe den KLR eintragen lassen und das ohne TÜV-Vorführung. Ich werde nächste Woche mal bei der Dekra nachfragen.