• kannst Du versuchen , rechtlich ist der alte Brief nix mehr Wert ...


    Aber wenn Du den noch hast, ist der beste Weg das in den Papieren ändern zu lassen ....

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Mein 92er hat weder die LWR noch eine NSL.

    Die Ausnahmegenehmigung steht im Schein , das er keine NSL hat, hat mich auch gewundert.

    Aber anscheinend hat das bisher keinen interessiert.

    Dann wird es auf Halde gestanden haben oder ist ein Re-Import,sag mal wie die FGN ist (kannst die letzen drei Zahlen aus-Xen)-

    "Eine Wahrheit kann erst wirken,wenn der Empfänger für sie bereit ist." - Christian Morgenstern

    "Das Volk versteht das meiste falsch;aber es fühlt das meiste richtig." - Kurt Tucholsky

  • Ich kenne auch SO einen Fall aus meinem näheren Umfeld.


    FIN aus 1992, aber: keine LWR, keine NSL, keine Kabel, kein Ausschnitt in der Heckstoßstange.

    (alles original, da definitiv unverbastelt).

    EZ erst in 1994.


    Die Erklärung ist relativ unspektakulär.


    Da in Deutschland der Absatz von G1C immer mehr nachlies (Modell veraltet und G3C bereits am Horizont), hat VW 1992 zwecks Werksauslastung einen größeren Schwung an G1C für Frankreich billiger produziert (ohne LWR, ohne NSL, etc. - da dort noch nicht notwendig) und per Zugtransporten nach Frankreich verbracht (angeblich 'mehrere 100 Stück') und die Fahrzeuge dort an die VW-Händler verteilt.

    Leider standen die Cabbys dort -trotz extrem gesenkter Preise nahezu inverkäuflich- sich die Reifen platt, vor allem mit dem Erscheinen des G3C in 1993.

    Notgedrungen holte VW diese "verstaubten Standuhren" im Jahr 1994 im Bündel wieder zurück nach D als eigener Re-Import und verkaufte sie dann doch noch im Inland -- zu Schleuderpreisen.


    Zwar stand dem eigentlich die deutsche Zulassungsverordnung entgegen, da ohne LWR, NSL etc. produziert und hierzulande

    a.) die Übergangs-Ausnahmeregelung bzgl. LWR und

    b.) die Ausnahmeregelung bzgl. NSL

    im Jahr 1994 natürlich längst endgültig ausgelaufen waren und deshalb eine Zulassung als Neufahrzeug eigentlich unmöglich geworden war, doch aufgrund guter Beziehungen in die Politik (hahaha... die Hintergründe lass ich jetzt mal weg....) bekam Wolfsburg eine Ausnahmegenehmigung auf die bereits abgelaufenen Ausnahmegenehmigung(en) und diese Rest-Fahrzeuge konnten schließlich zum 'Selbstkostenpreis' abverkauft werden (nur bei 2x Zugtransport und der ~2-jährigen Kapitalbindung hatte man draufgezahlt).

    Aber immerhin; in der BWL nennt man das Verlustbegrenzung.


    Gruß, Stefan

  • Die Geschichte könnte passen .

    Mein 35i Mj 95 Kombi damals habe ich als F Reimport direkt beim deutschen VW Händler gekauft .... ohne NSW... Die Ausnahmegenemigung gabs also 1995 noch .....

    So wie das damals aussah waren nur die Papiere in F .... Um ne Übergabeinspektion einzutragen ..... 😏😉

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  • Mein Cabrio hat NSL und LWR. Ist eins von 92. So um 2001 rum habe ich mal Schwarze Scheinwerfer ohne LWR verbaut. Das ist zwei mal beim TÜV gut gegangen. Beim dritten mal musste ich das dann wieder anpassen. Kommt auch immer auf den Prüfer an...

    Gruß Andreas
    Golf I Cabrio Sportline MKB: 2H ca. 147tkm