Motorumbau G1C bezgl. H-Kennzeichen

  • Hallo Leute,

    Ich hab mal ne Frage an euch?

    Gab es früher so in den 90ger oder 20der einen Tuner oder jemanden ggf. z.b. Rieger oder sowas, die einen G60 Motor in den Golf 1 gebaut haben? Die Frage stellt mein TÜVler wegen dem Erhalt des H-Kennzeichens, sozusagen als Beweis das es Zeitgemäßes Tuning is.

    Freut euch wenn es regnet, denn wenn ihr es nicht tut, regnet es trotzdem :)

  • Udo_87

    Hat den Titel des Themas von „Motorumbau Golf 1“ zu „Motorumbau G1C bezgl. H-Kennzeichen“ geändert.
  • Ich habe dazu leider kein Beispiel, aber es gab im Golf 2 ab 1989 den G60 und ebenfalls in kleiner Serie den Golf Limited Edition mit dem 16V G60 von Volkswagen Motorsport!


    Umbauten in den Golf 1 hat es da sicherlich bereits gegeben.


    Es ist auch nichts ungewöhnliches, dass Motoren vom Golf 2 in den Golf 1 oder das Golf 1 Cabrio eingebaut wurden.


    Auch ich habe bereits 1993 in mein Cabrio einen 16V-Motor einbauen lassen.


    Für die Erteilung des H-Kennzeichens kommt es m.E. darauf an, dass der Umbau „zeitgenössisch“ ist, also Anfang der 90-er Jahre machbar gewesen wäre.


    Mit freundlichen Grüßen

    golf-open-fan
    US-Cabrio 1989 "Wolfsburg Edition", Klima, Servo, 16V-Motor PL, 5Ganggetr., 16V-Auspuff, 16V-Fahrwerk, 4-Scheiben-Bremse, (alles v. 16V Scirocco 2), Ausstellfenster, schwarzes Leder; el. Fensterheber, Chrom

    Fahre ein Golf Cabrio seit 1982

  • Ja des mit dem golf 2 weis ich, mein TÜVler hatte auch kein problem mit meinem G60 umbau, da ja motor auch aus den 90gern is und möglich war. Nur gibt's da jetzt anscheinend irgendwelche Vorgaben das man nachweisen muss das solche Umbauten auch da getätigt worden sind. Am besten nit ner Tuningfurma die das angeboten hat

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  • Ja des mit dem golf 2 weis ich, mein TÜVler hatte auch kein problem mit meinem G60 umbau, da ja motor auch aus den 90gern is und möglich war. Nur gibt's da jetzt anscheinend irgendwelche Vorgaben das man nachweisen muss das solche Umbauten auch da getätigt worden sind. Am besten nit ner Tuningfurma die das angeboten hat

    Mein Tipp: Schmeiß den Gutachter weg. Sowas ist nix exorbitantes und es fahren genug G60 im Einser mit H-Kennzeichen rum. Zeitgemäßer geht es doch gar nicht. Paßt zwar nicht zur "Baureihe" aber Wayne ?


    Die Oldtimerrichtlinie ist wie ein Schweizer Käse: sie stinkt und ist voller Löcher.

  • Mein Tipp: Schmeiß den Gutachter weg. Sowas ist nix exorbitantes und es fahren genug G60 im Einser mit H-Kennzeichen rum. Zeitgemäßer geht es doch gar nicht. Paßt zwar nicht zur "Baureihe" aber Wayne ?


    Die Oldtimerrichtlinie ist wie ein Schweizer Käse: sie stinkt und ist voller Löcher.

    Kennt oder ist den einer hier im H-Sektor der mir evtl ne kopie geben könnte vom Schein oder Brief für den TÜVler?

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  • Alle Prüfer die so etwas verlangen sind die falsche Anlaufstelle und sind der Sache nicht aufgeschlossen.


    Da ist es sinnvoller auf Autotreffen herum zu hören wo die Leute so waren.....


    Und es sind meist ältere Prüfer (aber nicht nur) die da im Thema gut unterwegs sind.

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Wenn dir Dortmund nicht zu weit entfernt ist.


    Meine Stammprüfstelle (KÜS) hat vor einigen Monaten bei dem Cabrio mit VR6 eines Bekannten die H Abnahme gemacht.

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • Bayern ist gut!


    Aber wo ist Oberbaxern?

    golf-open-fan
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  • Vielleicht hilft dir dieser Bericht:


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    golf-open-fan
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  • Könnte mir den jemand der zufällig einen G1C mit G60 und H-Kennzeichen hat, eine Brief Kopie geben? Dann wäre des alles kei. Problem.

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  • Akzeptiert dein TÜV Prüfer denn ne Briefkopie?

    Ich hab mein g60 im 89er Cabrio auf H laufen. War für den Tüv in Ravensburg kein Problem, das über die 10Jahres Regel einzutragen. Ihm war da nur wichtig, dass es optisch serienmäßig und stimmig aussieht im Motorraum.

  • Hallo Alexander,


    eine Kopie des Briefs mit der Eintragung muss der TÜV-ler eigentlich akzeptieren.


    LG an den Bodensee

    Hartmuth

    golf-open-fan
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  • Müssen muss der Prüfer nix wenn er nicht will.


    Davon ab dürfen sich die Prüfer seit ~2010 rum nicht mehr an anderen Eintragungen orientieren,offiziell.

    Markus


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  • Aber er kann erkennen, dass diese Kombination schon eingetragen wurde!


    Wenn er nicht "will", dann würde ich mir einen anderen Prüfer suchen.

    golf-open-fan
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  • Das ist richtig.


    Ich würde da auch keine große Diskussion anfangen. Anderen Prüfer suchen und fertig.

    Markus


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  • Aber er kann erkennen, dass diese Kombination schon eingetragen wurde!


    Wenn er nicht "will", dann würde ich mir einen anderen Prüfer suchen.

    Genau das wäre auch mein ziel gewesen. Wobei er ja gesagt hat das es kein problem is wenn es so eine Eintragung schon gibt. Er muss nachweisen das der umbau machbar gewesen is. Und Wenn er ein G60 im Cab mit H hat is des sein Nachweis.

    Freut euch wenn es regnet, denn wenn ihr es nicht tut, regnet es trotzdem :)

    Einmal editiert, zuletzt von DaLuis ()

  • Interessante Argumentation ....😉

    Wer garantiert denn, das die vorgelegte Eintragg rechtlich sauber ist ?

    Das ist ihm egal ?


    Es sollte eigentlich reichen, dass es den G60 früh genug gab um ihn inne halb von 10 Jahren nach EZ eingebaut haben zu können.

    Dafür reicht n Autoprospekt des Spenders.

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Ich Hab keine Ahnung

    Interessante Argumentation ....😉

    Wer garantiert denn, das die vorgelegte Eintragg rechtlich sauber ist ?

    Das ist ihm egal ?

    Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung auf was er sonst raus will. Mein Stand is nur bis vor einem halben Jahr war es bei ihm kein problem. Jetzt will er so einen scheiss k.a.

    Im Zweifel gibt's halt kein H.

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