Wenn dann weniger Leute dabei sind, muss dann eine Strafe an den Inhaber bezahlt werden?
Wenn ich solche AGBs sehe dann würde ich den Laden gar nicht erst betreten
Ich bin in der "IG ESSEN" (9 Mitglieder) - wir gehen i.d.R. alle 4 Wochen ein anderes Restaurant sprengen. Da passiert es schon mal das einer oder 2 oder sogar 3 spontan mal nicht können.
Das man dann für die 3 mitbezahlen muß habe ich noch nie gehört bzw. erlebt.
Solche Läden würden einen Bewertungs-Shitstorm erleben den sie noch nie kannten.
Wenn ein Restaurantbetrieb möchte das Kunden wiederkommen wird er das tunlichst unterlassen.
Ist mir vor ein paar Wochen passiert im Winzerhof Wiesloch.
Da steht das allerdings in den AGB unter der Rubrik "Veranstaltungen / Bankett".
Wenn ein paar Cabriofans mal was essen gehen ist das sicherlich keine "Veranstaltung".
Mein Anwalt würde denen schnell erklärt haben was eine "Veranstaltung" und was eine "Tischreservierung" ist.
Also keine Angst.
Kostete pro Nase 35 Euro extra für nigs.
Wer bezahlt denn sowas ?
Ich würde den auslachen und gehen.