Legale LED Leuchten für Golf 4 Cabrio

  • Grundsätzlich ist es der Polizei mummpe ob was H tauglich ist oder nicht. Ob es generell für das Auto zugelassen ist, ist denen wichtig.


    Wenn man alle Vorgaben erfüllt sollte es keine Probleme geben, weder mit einem getunten Auto noch einem ungetuntem Auto. Ich bin mal gespannt ob ich mal angehalten werden deswegen. Manche Vorgaben erfülle ich ja.

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


    Einmal editiert, zuletzt von Sharky ()

  • Ich sehe das nicht ganz so entspannt. Ich möchte legal unterwegs sein.


    Ich weiß nicht, ob heute noch so gehandelt wird, aber ein Freund hatte vor Jahren einen Unfall,

    der augenscheinlich ganz klar Schuld des Unfallgegner war. Der hat aber geklagt und mein Freund

    hat 25% Mitschuld bekommen, da etwas an seiner Beleuchtung nicht korrekt war.

    Das ist wieder typisch Deutschland bird2

    Oldschool_rules :op10:

  • Lucky,


    wenn dein Freund nach Auffassung des Gerichts eine Mitschuld von 25% an besagtem Unfall bekommen hat, dann war nach dem Urteil des Gericht die nicht ordnungsgemäße Beleuchtung seines Fahrzeugs mitursächlich an dem Unfall!


    Allein die Tatsache, dass an einem Fahrzeug nicht alles zulässig ist, begründet normalerweise keine Mitschuld.


    Ein unzulässiger Auspuff z.B. ändert nichts an einer Alleinschuld des anderen Unfallgegners.

    golf-open-fan
    US-Cabrio 1989 "Wolfsburg Edition", Klima, Servo, 16V-Motor PL, 5Ganggetr., 16V-Auspuff, 16V-Fahrwerk, 4-Scheiben-Bremse, (alles v. 16V Scirocco 2), Ausstellfenster, schwarzes Leder; el. Fensterheber, Chrom

    Fahre ein Golf Cabrio seit 1982

  • Also da habe ich die ganze Saison drauf gewartet, hat leider nicht geklappt. ;(

    Ich hätte die Damen & Herren der Rennleitung gefragt ob Sie die ABG gerne in Printform oder als .pdf zum lesen haben möchten. Hat sich halt nicht ergeben, vielleicht nächstes Jahr mal.

    Gruß aus Bielefeld


    Stephan


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  • Also da habe ich die ganze Saison drauf gewartet, hat leider nicht geklappt. ;(

    Ich hätte die Damen & Herren der Rennleitung gefragt ob Sie die ABG gerne in Printform oder als .pdf zum lesen haben möchten. Hat sich halt nicht ergeben, vielleicht nächstes Jahr mal.

    Wobei ich glaube das sie das auf dem Handy teilweise nicht akzeptieren.

  • Aber nur Golf 4 Cabrio? Golf 3 nicht? Also normal ohne Cabrio?

    Also für den Golf 3 (egal ob Limo, Kombi oder Cabrio) hatte ich seinerzeit bereits die Info zu den Philips H4 gegeben samt der Bosch Kassenmodell-Scheinwerfer: H4 im Golf 3

    Ich bin gespannt ob Osram die Verwendungsliste für die H1 noch weiter erweitert und man dann doch die Doppelkammer-Scheinwerfer behalten kann. War eigentlich gerade drauf und dran die Bosch H4 zu kaufen und umzurüsten ...

    Hab eben mal geschaut, meine Hella Doka's haben folgende E1 Nummern:

    Links: E1 44468

    rechts: E1 44469


    Werde also mal ne freundliche Mail an Osram schicken ob da was geplant ist.

    Gruß aus Bielefeld


    Stephan


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  • Das stimmt, aber nicht bei den H7. Da stehen weiterhin - wie Sandra geschrieben hatte -

    nur die Hella drin.

    Wart' mal noch ein bischen ab.

    Die aktuelle H7 Kompatibilitätsliste ist vom 04.10.2023, die aktuelle H7 ABE jedoch noch vom 14.06.2023.

    Wahrscheinlich wird beim KBA in Flensburg mal grad nicht so schnell gearbeitet ... 8o

    Gruß aus Bielefeld


    Stephan


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  • I hope so 🤞🏻


    Aber die Kompatibilitätsliste könnte man auch so lesen:


    1. Reihe Hella H7-LED

    2. Reihe Valeo H1-LED


    Würde zu der Aussage von Osram mir gegenüber passen, daß die Valeo die lichttechnische Prüfung nicht bestanden haben. :/


    Aber wer will denn nur Fernlicht als LED? Für das bißchen Lichthupe beim drängeln auf der Autobahn? :sh78:

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  • Habe ich auch erst gedacht, und dann habe ich hinter der 1. Reihe den Schrägstrich "/" gesehen welchen ich mal als "wahlweise", "und" bzw. "oder" interpretieren würde.

    Aber die Kompatibilitätsliste ist eigentlich nicht das Papier wert wo die drauf gedruckt ist, das einzige was zählt ist die ABG. Und da es 3 verschiedene ABG's für die jeweilige Glühlampenform gibt würde ich da mal das nächste Update abwarten, dann wissen wir alle mehr und können das mutmaßen beenden.

    Gruß aus Bielefeld


    Stephan


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  • Hatte ich Anfang des Jahres. Bei der 2. Fährt mit den Funzeln würde ich direkt an die Seite gewunken. Als ich mit der ABE wedelte, war das dann schon erledigt.

    Ich denke, das Thema erledigt sich von selbst im Laufe der Zeit, da die Dinger eher die Norm werden.


    Ich werde die H1 Teile von Osram in den 164 pflanzen, auch ohne ABG, im Projektionsscheinwerfer fallen die eh nicht so auf .

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Die Philips H4 mit Bosch Scheinwerfer waren auch mein Gedanke. :thumbup:

    Meine Dokas sind auch von Hella und ich bin gespannt ob eine Antwort von Osram kommt.


    Ich sehe das auch wie Ulridos das sich das normalisiert wenn immer mehr Leute damit unterwegs sind.


    Es gab nur eine Zeit da wurde regelrecht gesucht und in der Zeitung wurden dann die Erfolge der Kontrollen berichtet .


    Illegales Xenon hatte immer eine Stillegung zur Folge.

    Auf diese Art Konsequenzen wenn das mit den LED’s im nicht geprüften Scheinwerfer genauso gehandhabt wird habe ich einfach keine Lust.

    Wobei man bestimmt mit einem Satz normaler Lampen im Handschuhfach die Stilllegung vermeiden kann falls es wirklich hart auf hart kommt und man direkt vor Ort umbaut.

  • So, letzte OT Antwort zum G3C hier im G4C LED Thread, weitere Erkenntnisse zum G3C mit LED wollen wir mal (der Übersichtlichkeit / verschiedenen Glühlampenformen und Scheinwerfer E... Genehmigungsnummern wegen) hier weiter führen: LED H4 im Golf 3

    Die Philips H4 mit Bosch Scheinwerfer waren auch mein Gedanke. :thumbup:

    Meine Dokas sind auch von Hella und ich bin gespannt ob eine Antwort von Osram kommt.

    Die erste Antwort von Osram ist gleich gekommen (automatisch):


    Vielen Dank, dass Sie sich an unseren Support gewendet haben. Wir haben Ihr Anliegen unter der Nummer 00683913 erfasst.
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben Ihre Anfrage erhalten. Aufgrund der aktuellen Auslastung sind die Antwortzeiten länger als gewohnt. Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.
    Wir arbeiten kontinuierlich daran, die NIGHT BREAKER® LED für weitere Fahrzeugmodelle zu testen und beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) freigeben zu lassen.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des aufwändigen Prüfverfahrens zurzeit keine konkrete Aussage machen können, wann ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen wird, und ob auch noch andere LED-Typen zugelassen werden.
    Aktuellste Informationen zu neu zugelassenen Fahrzeugen finden Sie hier: osram.de/ledcheck++
    Die aktuelle ABG kann hier heruntergeladen werden: NIGHT BREAKER LED
    Hinweis: Ausschlaggebend für die Erfüllung der Zulassungskriterien ist allein das Übereinstimmen der Scheinwerfer-Genehmigungsnummern an den Scheinwerfern Ihres Fahrzeugs und in dieser Liste. Die Fahrzeugdaten (Modell, Typ, Baujahr...) dienen lediglich der vereinfachten Identifikation des Fahrzeugs.
    Gibt es für Sie noch ungeklärte Fragen, so bitten wir Sie in unseren FAQ. nach einer möglichen Lösung zu suchen.
    Sollten Sie auch hier keine Antwort auf ihre Frage finden oder eine Reklamation haben, werden wir ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.
    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Ihr OSRAM Automotive-Team


    Dann warten wir mal ab was OSRAM zu den H1 sagt ob und ggf. wann mit weiteren Freigaben zu rechnen ist bzw. ob es nach heutiger Sicht überhaupt geplant oder in Vorbereitung ist.

    Sobald ne richtige Antwort da ist melde ich mich dazu wieder.

    Gruß aus Bielefeld


    Stephan


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    Einmal editiert, zuletzt von BI-SE 9 ()

  • ich bin gestern am späten abend mit dem G1C 160 km über die autobahn und später landstrasse gefahren. es war ekeliges wetter, dauerregen und wind. man konnte eh schon nicht wirklich gut sehen, aber mit den LEDs vorne war es halbwegs erträglich. mit den alten birnen ( obwohl auch schon night breaker ) wäre es eher blindflug geworden.

    es bestätigte meinen entschluss auf diese neue technik zu setzen, originalität und gesetzeskonformität hin oder her. sch... der hund drauf.

    sicherheit geht vor.


    aber an dieser stelle bitte ich einmal um aufklärung: wo ist der unterschied bei H1 und H4 und H7 ??

  • Leider immer noch keine Veränderung/Neuigkeiten.

    Weder bei Philipps (nur Hella SW H7-LED) noch bei Osram (Hella SW H7-LED und Valeo FSW H1-LED) gibt es ein Update oder Änderungen.

    Eine Antwort steht auch noch aus, aber ich denke, da werden sie sich auf die ABE beziehen.

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