Von H-Kennzeichen wieder zurück auf das normale Kennzeichen

  • Hallo,

    hat das schonmal jemand gemacht? Muss ich beim TÜV wieder ein Pamphlet besorgen?


    Wieso weshalb warum soll erstmal nicht das Thema sein.

    Gruß
    René

  • Es muss mit Sicherheit von einer Prüforganisation ein Zettel mit der Änderung des Abgasschlüssels geschrieben werden um wieder von 98 (Oldtimer) auf 01 (Euro1) oder idealerweise 30 (D3 mit Kaltlaufregler) zu kommen. Irgendwas muß die Zulassungsstelle ja als Arbeitsgrundlage haben.

    Und immer dran denken: Wir sind in Deutschland.

    Gruß aus Bielefeld


    Stephan


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  • Habe meinen Gutachter soeben angerufen - der geht gerade nicht dran.


    Entweder ruft der mich heute noch zurück oder du kriegst spätestens morgen Antwort auf die Frage.


    Im Netz finde ich nur die wildesten Geschichten darüber die auch schon 10 Jahre oder älter sind.

    Danke dir!

    Da bin ich mal gespannt. Genaugenommen sind die alten Daten ja noch im System. Das ist ja abrufbar über mehrere Jahre.


    Ggf. muss ich dann mal Druck aufbauen 😁


    Gruß
    René

  • So jetzt aber. Hier Infos aus 1. Hand:


    Du holst dir eine EVB-Nummer von deiner Versicherung - reservierst dir ein neues Nummernschild (falls notwendig).


    Sagst der Versicherung das du das Auto auf "normales" Kennzeichen laufen lassen möchtest und gut is.


    Hinweis: Wenn NUR das "H" entfernt werden soll so braucht kein Nummernschild reserviert werden denn es gibt z.B. NICHT "BO-VW 333" UND "BO-VW 333 H" !


    Holst dir nen Termin beim SVA - fährst dort hin - kriegst nen neuen Schein und fertig.


    Idealer Weise bestellst du dir die neuen Schilder vorher per Internet denn der Schilderfritze direkt am SVA ist von der Preisgestaltung her etwas unsozial.


    Das mit den Steuern und so geht vom SVA aus automatisch - wird automatisch zum Zollamt gemeldet von denen du nachher auch wie gewohnt den KFZ-Steuerbescheid bekommst. Wird taggenau abgerechnet.


    Du brauchst KEIN zusätzliches Gutachten für diese Aktion oder sowas.


    Ich darf meinen Kumpel zitieren:

    Zitat

    Manchmal geht es auch einfach

    Gruss :thumbup:

  • Mein StVA hat damals bei allen H-Fahrzeugen in der ZuB II extra kein "H" eingetragen, damit bei der Rolle rückwärts kein neuer Brief ausgestellt werden muss. Ich sehe das wie PHOENIX: ein normal denkendes StVA sollte unter Vorlage der EVB alles da haben, als Backup würde ich ggf. noch eine entwertete ZuB I einpacken falls der Emissionsschlüssel nicht mehr elektronisch auffindbar ist.