Das hat mich heute genervt :-(

  • Was ich erwarte? Das man sich an sein Wort hält. Ich weiß,naives denken. Sollte ich mir echt abgewöhnen.


    Gemeldet und negativ bewertet habe ich ihn bereits. Ein paar passende Worte habe ich ihm auch hinterlassen.


    Das ihm jemand mehr geboten hat kann ich mir fast nicht vorstellen. Mit viel schreiben hat er es nicht so. Auf meine Preisanfrage (es war keiner angegeben) kam nur "60 Euro MFG" und der Rest war auch nicht besser.


    Egal,ich habe mich geärgert aber wahrscheinlich schon eine Alternative gefunden

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • Es ist schon traurig das einige nicht wissen wie viel sie für ihre angebotenen Artikel haben wollen


    Das sind die allerärmsten ?(


    VestBreis sollte man verbieten...



    "Macht mir Angebote" und dann die Leute 4 Monate warten lassen oder überhaupt gar nicht erst antworten :bird:

  • Sag doch mal was für ein Arsch ist, dann könnten andere gleich die Finger davon lassen.

    Ich were schon mißtrauisch wenn kein Paypal akzeptiert wird.


    Ich fühle mit Dir

    Gruß Hermann

    Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler



    Golf Fabia Hudora

  • Ich were schon mißtrauisch wenn kein Paypal akzeptiert wird.

    ich weiß ja nicht, ob das nun das entscheidende Kriterium sein kann?


    Habe auch kein PayPal (weil ich das wie die ganze andere Grütze -Amazon, Facebook, Twitter, Handyzahlung-

    boykottiere. Ich zahle aber auch sofort, wenn ich was bestelle, weil ich Anstand im Leib hab. Problem ist: ICH

    weiß das, andere natürlich erst hinterher....

    Einmal editiert, zuletzt von Udo_87 ()

  • Ich werde da nicht unbedingt misstrauisch wenn kein Paypal vorhanden ist.


    Weil ich dem Verkäufer ein paar passende Takte gesagt habe,hat er vorhin darauf reagiert...


    "Sorry, Angebot und Nachfrage. :)
    Achnein, Kapitalismuss. ;)
    Oder einfach "falscher Preis" ???
    Egal und NEIN, EbayKleinanzeigen wird nichts unternehmen, da rechtlich keine Grundlage vorhanden."


    Ich liebe es.

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • ich weiß ja nicht, ob das nun das entscheidende Kriterium sein kann?


    Habe auch kein PayPal (weil ich das wie die ganze andere Grütze -Amazon, Facebook, Twitter, Handyzahlung-

    boykottiere. Ich zahle aber auch sofort, wenn ich was bestelle, weil ich Anstand im Leib hab. Problem ist: ICH

    weiß das, andere natürlich erst hinterher....

    Außer Paypal mache ich das auch so. Aber Du kannst keinem hinter die Stirn gucken, auf die Entfernung schon mal garnicht. Wenn's schief geht kannst Du auch eine Überweisung zurück holen, ist aber schwieriger und teurer als mit Paypal. Also 100% Sicherheit gibt es nicht, aus schriftlichem oder tel. Kontakt lässt sich evtl schon etwas ableiten. Bei kleinen Beträgen u. 100 gehe ich auch das Risiko ein, dass ich das Geld abschreiben muss.

    Dann eben um eine Erfahrung reicher.

    Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler



    Golf Fabia Hudora

  • Ich hasse ja eigentlich auch diese abzockenden Großkonzerne wie xyz123abc etc.


    Aber wenn ich als KÄUFER etwas mit PayPal bezahle, dann habe ich die Gewissheit, im Notfall meine Kohle zurückholen zu können....


    Aber das gilt NICHT bei "Zahlungen an Freunde etc" - deshalb mache ich das auch nicht (außerdem verstößt es gegen deren AGB und ist unredlich).

    • Offizieller Beitrag

    ich nutze Paypal auch seit vielen Jahren. Bei ebay kaufe ich auch nur bei Firmen, die paypal haben.

    Wenn man mal bei einem Privatverkäufer was findet, der paypal nicht akzeptiert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es Ärger geben wird. Das sind zumindest meine Erfahrungen.

    "Nichtpaypal"-Käufe müssen also so günstig sein, dass ich sie ggf. als Fehlkauf abschreiben kann, oder ich mache Abholung.


    Eine tolle Funktion ist meiner Meinung nach das Geld senden an Freunde. Kostenlos und innerhalb von Sekunden hast du das Geld. Aber natürlich mache ich sowas nur wenn es wirklich privat ist.

  • Meines Wissens nach kann man eine Überweisung nicht mehr zurückholen,


    wenn das Geld das eigene Konto verlassen hat. :kr:


    Ich biete nie Paypal beim Verkauf an, denn das grösste Problem sind die 180 Tage


    Widerrufsfrist, wenn dem Käufer z.B. die Farbe nicht mehr gefällt. :vertrag:


    Paypal ist das relativ egal, wer im Recht ist und ist meist auf der Seite des Käufers.


    Bei neuen Artikeln und Firmen ist das was anderes.


    Wenn einer was verkauft und will Paypal Freunde, bezahle ich den Differenzbetrag


    mit Paypalschutz aus eigener Tasche, das sind meist nur wenige Euros. :op46:


    Gar nicht empfehlenswert ist der neue Käuferschutz bei Ebay Kleinanzeigen,


    den würde ich nie zulassen, denn das ist ähnlich wie Paypal. :sh78:


    https://www.finanztip.de/girok…eberweisung-zurueckholen/  :les2:


    https://de.trustpilot.com/review/ebay-kleinanzeigen.de :wurf1:


    P.S. Für Streitwillige... Wenn der Verkäufer oder der Käufer schriftlich dem Preis zustimmt,


    ist das wie ein gültiger Kaufvertrag.


    Er kann nicht einfach den Artikel dann andersweitig verkaufen.


    Selbst wenn der Käufer sich z.B. nicht sofort meldet,


    muss er diesen erst in Verzug mit einer Frist ( eine Woche ) setzen.


    Und kann dann schriftlich vom Kauf oder Verkauf zurücktreten.


    Beispiele im Text: https://www.123recht.de/forum/…-absichern-__f566501.html

    Wenn Du einer Million Menschen einen Euro gibst, wie viele Menschen davon würden Dir zwei Euro zurückgeben? In Deiner Antwort steckt Deine Zukunft! :op46:


    ²³


    10 Mal editiert, zuletzt von todi ()

  • Da muss ich mal mein Berufsleben hervorkramen :bang:

    - hatte mit Bank aber nichts zu tun.

    Überweisung zurück geht nur über die Bank, das wird händisch gemacht und ist entsprechend teuer.

    Ansonsten hast Du recht.

    Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler



    Golf Fabia Hudora

  • Das habe ich ihm auch gesagt nachdem er mir sagte das es keine rechtliche Grundlage gäbe worauf ihm was was drohen könnte. Weil ich auf sein schriftliches Angebot von 60 Euro eingegangen bin,haben wir einen Kaufvertrag geschlossen. Ist ihm aber anscheinend latte.


    Aber egal,ich habe was schöneres und besseres gefunden. 🙂

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • Typisch Deutsch... :paf:



    Ein Schwetzinger hatte den Handwerker wegen eines fehlenden Corona-Tests nicht in sein Haus gelassen.


    Schwetzingen. Ein angedrohtes Bußgeld sorgt für mächtig Wirbel:


    Das Landratsamt des Rhein Neckar Kreises will von einem Schwetziger knapp 90 Euroals Strafe einziehen, weil der Mann Mitte Dezember vergangenen Jahres einen Schornsteinfeger, der keinen negativen Coronatest vorweisen konnte, nicht in sein Haus gelassen hat.


    Und damit nicht genug: Sollte der Mann nicht einlenken, hat die Behörde schon mal präventiv härtere Strafen angekündigt.


    Sobald er und seine Frau – beide Ende 60 – geimpft seien, werde man den Schornsteinfeger selbstverständlich seiner Arbeit nachgehen lassen, hatte der Schwetzinger argumentiert. Oder einen Schornsteinfeger mit aktuellem Test oder einer Impfung einlassen. Die Behörde konterte mit dem Hinweis auf "Gefahren" und machte unmissverständlich klar, dass die Durchführung der Arbeiten nicht weiter verzögert werden dürfe. Es wird auch darauf hingewiesen, dass man sich – quasi als letztes Mittel – mit Hilfe der Polizei Zutritt zur Wohnung verschaffen könnte. Von all dem lässt sich der Schwetzinger nicht beeindrucken: Er habe gegen das angekündigte Bußgeld Widerspruch eingelegt, sagte er der RNZ.


    Das Vorgehen der Behörde wirft indes einige Fragen auf: Was hat das Landratsamt mit dem Schornsteinfegerwesen zu tun? Müssen wichtige Berufszweige wie etwa Schornsteinfeger nicht "bevorzugt" geimpft werden? Warum wird mit den Arbeiten nicht gewartet, bis das Ehepaar vollständig geimpft ist? Und warum wurde mit der Polizei gedroht? Die RNZ hat beim Landratsamt nachgefragt.


    Wie ist die gesetzliche Lage? Nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz sind Eigentümer von Anwesen und Feuerstätten verpflichtet, fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen zu veranlassen. Dazu zählen auch Schornsteinfegerarbeiten, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschrieben sind. Kommen Eigentümer ihrer Verpflichtung nicht nach, haften sie für Schäden, die durch mangelnde Betriebs- und Brandsicherheit ihrer Feuerungsanlagen entstehen. Werden die Arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt, muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dies der Behörde unverzüglich melden. Diese schreibt die Eigentümer an und fordert nochmals auf, die Arbeiten durchführen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Abwägung zwischen den Argumenten "Betriebs- und Feuersicherheit" und – wie im aktuellen Fall – "Sorge um die Gesundheit unter dem Gesichtspunkt der Corona-Pandemie".


    Welche Rolle spielt das Landratsamt? Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unterstehen bei bestimmten hoheitlichen Tätigkeiten der Aufsicht des Landratsamtes als Untere Verwaltungsbehörde. Zu diesen Tätigkeiten zählen insbesondere die Durchführung von Feuerstättenschauen, den Erlass von Feuerstättenbescheiden, die Führung des Kehrbuchs oder auch Abnahmetätigkeiten. Dabei haben die eingesetzten Handwerker jedoch kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Rhein-Neckar-Kreis, sondern sind selbstständige Gewerbetreibende. Für Schornsteinfegerarbeiten, die nicht zu diesen hoheitlichen Tätigkeiten zählen, können sich Grundstückseigentümer an jeden anderen zugelassenen Schornsteinfeger wenden. Zu solchen Arbeiten gehören beispielsweise wiederkehrende Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerstätten und Abgasleitungen.


    Wie sieht es mit der Impfung beziehungsweise Testung aus? Die Impfberechtigung richtet sich nach der Coronavirus-Impfverordnung. Danach sind seit dem 17. Mai Personen in besonders relevanter Position in den Verwaltungen impfberechtigt. Zu diesen Personen zählen auch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des Rhein-Neckar-Kreises. Diese haben Bescheinigungen über ihre Impfberechtigung erhalten, müssen sich jedoch wie alle anderen Impfberechtigten um einen Termin bemühen. Für die "freien” Schornsteinfeger gelten die Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung wie für alle anderen Handwerksbetriebe. Da die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in keinem Beschäftigungsverhältnis mit dem Kreis stehen, kann das Landratsamt bezüglich Testungen keine Vorgaben machen. Schornsteinfeger, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen diesen wöchentlich zwei Tests zur Verfügung stellen.


    Ist es nicht möglich, mit den Arbeiten zu warten, bis das Ehepaar geimpft ist? In besagtem Fall, schreibt das Landratsamt, seien (nicht hoheitliche) Schornsteinfegerarbeiten längst überfällig. Ein weiteres Aussetzen oder Verschieben der Arbeiten sei aus fachlicher Sicht als kritisch angesehen worden. "Daher hielten wir aus Sicherheitsgründen eine zeitnahe Durchführung der Arbeiten für erforderlich, damit die Brand- und Betriebssicherheit der Feuerungsanlagen weiterhin gewährleistet ist", heißt es in dem Schreiben. Diese Normen seien auch in Pandemie-Zeiten zu beachten.


    Warum wurde ein Bußgeld verhängt? Es handelt es sich nach Auskunft des Landratsamtes um eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenverordnung des Rhein-Neckar-Kreises in Verbindung mit dem Landesgebührengesetz in Höhe von rund 90 Euro. Ein Bußgeldverfahren sei im Fall des Schwetzingers bisher nicht eingeleitet worden.


    Geht die Drohung, sich mit Polizeigewalt Zutritt zur Wohnung verschaffen zu wollen, nicht zu weit? Im Bescheid sei für den Fall, dass die Arbeiten nicht fristgerecht erledigt und nachgewiesen werden, die sogenannte Ersatzvornahme als Mittel zur Durchsetzung der Eigentümerverpflichtung angekündigt worden, teilt das Landratsamt in schönstem Behördendeutsch mit. Man erläutere in solchen Bescheiden die Vorgehensweise und Folgen einer Ersatzvornahme wie folgt: "Die Schornsteinfegerarbeiten werden in diesem Fall gegebenenfalls gegen den Willen der Eigentümer durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unter Hinzuziehung des zuständigen Polizeivollzugsdiensts ausgeführt. Ein Vertreter des Rhein-Neckar-Kreises wird ebenfalls anwesend sein. Wird der Zutritt verweigert oder bleibt der Zugang verschlossen, wird ein Schlüsseldienst mit der Öffnung beauftragt. Die Kosten dieses Einsatzes haben die Eigentümer zu tragen." Das verstehe man nicht als Drohung, sondern als Vorabinformation über das weitere Vorgehen.


    Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Schwetzinger besagte Arbeiten durchführen lassen? Ursprünglich waren die Arbeiten bis zum 30. November 2020 durchzuführen. Der Betroffene hatte laut Landratsamt nochmals eine "großzügige Frist" bis 25. Mai erhalten, um die Arbeiten durchführen zu lassen und dies nachzuweisen. Diese Frist sei ergebnislos verstrichen.


    Wie wird mit dem Widerspruch verfahren? Der Widerspruch wird dem Regierungspräsidium Stuttgart, der landesweit zuständigen übergeordneten Behörde, zur Entscheidung vorgelegt, er hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Der Wegfall der aufschiebenden Wirkung bedeutet, dass der Betroffene mit der Durchführung der Arbeiten nicht bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch warten kann, sie sind trotzdem zu erledigen, betont das Landratsamt.


    Wann werden das Bußgeldverfahren – und gegebenenfalls weitere Maßnahmen – eingeleitet? Zeitrahmen und weitere Vorgehensweise könne man momentan nicht näher definieren. Die Vorbereitung einer Ersatzvornahme – etwa den erzwungenen Zutritt zur Wohnung – benötige einen zeitlichen und organisatorischen Vorlauf zur Koordinierung verschiedener Personaleinsätze. Wann und ob eine Ersatzvornahme durchgeführt werde, sei auch unter diesen Gesichtspunkten abzuwägen. "Ob und wann wir ein Bußgeldverfahren einleiten, steht in unserem Ermessen", heißt es abschließend.


    https://www.rnz.de/nachrichten…tellung-_arid,680281.html


    :bird:

    Wenn Du einer Million Menschen einen Euro gibst, wie viele Menschen davon würden Dir zwei Euro zurückgeben? In Deiner Antwort steckt Deine Zukunft! :op46:


    ²³


    2 Mal editiert, zuletzt von todi ()

  • Mich würde mal interessieren, was die Versicherung dem Ehepaar sagt, wenn denen die Hütte abbrennen sollte.

    Wenn das Ehepaar "Glück" hat, wird es vorher an einer Kohlenmonoxidvergiftung dahinvegetieren.

    Markus


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    Mein Classic-Line


  • Wenn Kaminkehrarbeiten so sicherheitsrelevant sind, ¿ warum wurden denn eigentlich die Kaminkehrer nicht als systemrelevant eingestuft und "ausser der Reihe" geimpft ?


    Die Coronapolitik, oder muss man eher sagen, der Coronaaktionismus in D erschliesst sich mir nicht.

  • Wenn Kaminkehrarbeiten so sicherheitsrelevant sind, ¿ warum wurden denn eigentlich die Kaminkehrer nicht als systemrelevant eingestuft und "ausser der Reihe" geimpft ?

    Das ist recht einfach. Die wurden schlicht und einfach übersehen. Das ist in vielen Berufszweigen so. Der/Die/Das Lebensmittel Verkäufer sind täglich an der Front,gehörten aber nicht zur Gruppe 1. Natürlich gibt es noch viele andere Berufe die meines Erachtens wichtig gewesen wären.


    Die Coronapolitik, oder muss man eher sagen, der Coronaaktionismus in D erschliesst sich mir nicht.

    uns auch auch nicht 🤷‍♂️

    Markus


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    • Offizieller Beitrag

    Lehrer sind Imho auch wichtig .... und noch wichtiger die Kinder .....


    Ein Schornsteinfeger kann seine Arbeit auch verrichten ohne den Kunden zu umarmen .... ;)


    Und deren Wichtigkeit .... tja.... Systemrelevant sind die schon, ohne deren Genehmigung geht keine Heizung legal ans Netz.


    Aaaaaber .... die letzte im Vereinsheim habe ich vor 3 Jahren montiert und angemeldet.... ist auch genehmigt, aber vor Ort ist noch keiner gewesen .... hauptsache bezahlt ;)


    Genau wie die Wartung für unseren Flüssiggastank .... das Schloß an der Armatur war verschwunden und ich habe ein eigenes Vorhängeschloss angebracht.... und seit drei Jahren bekomme ich eine Rechnung für die jährliche Wartung und Sicherheitsüberprüfung .... aber mein Schloss hängt noch unversehrt dran .... also kann niemand wirklich was geprüft haben.


    So funzt Systemrelevant in D ..... ;)

  • Da kann man nur hoffen das nichts passiert. Dann ist da jemand aber sowas von Mode. Und das wegen Faulheit? Würde ich als Prüfer nicht machen.


    Ist doch wie mit der Gondel. Scheinbar aus Gier manipuliert ala wird schon nix passieren. Nun werden die ihres Lebens nicht mehr froh. Und warum? :(

    • Offizieller Beitrag

    ;(

    Mein Schrottplatz ist nicht mehr da. Oder sagen wir mal eher er hat nichts mehr aus dem letzten Jahrhundert. Und was er hat ist nun 4 Autos hoch übereinander gestapelt, eng an eng. Keine Chance da noch irgendetwas zu bekommen.

    Kennt noch jemand einen zum "selber schlachten" im Umkreis Solingen?

    So bekomme ich die Umrüstung auf TSZ-H nie hin verdammt :rolleyes: .