Wenn ein Mieter, mal wieder, Langeweile hat...Er verlangt das die Reinigungskraft für den Hausflur den Zeitpunkt, den sie vor Ort war, mit Datum und Uhrzeit abzeichnet...
Manchen brennt echt der Helm
Dem Mieter die Mehrarbeit der Reinigungskraft großzügig in Rechnung stellen. Da es ja nur auf seinen Wunsch gemacht werden soll, kann er auch dafür Zahlen!