Preiserhöhungen für Raser in Österreich

  • Raser und Raserinnen in Österreich müssen mit harten Strafen und hohen Bußgeldern rechnen. Bei extremen Verstößen gegen Tempolimits kann jetzt auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden.


    Ab 1. März 2024 können Raser in Extremfällen ihr Auto verlieren


    Bußgelder werden angehoben auf bis zu 7500 bis Euro


    Auch ausländische Reisende betroffen


    In Österreich gelten ab 1. März 2024 noch schärfere Regeln für Autofahrende, die Tempolimits ignorieren. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen dürfen die Behörden das Auto beschlagnahmen und sogar enteignen.


    Verlust des Autos bei mehr als 80 km/h zu schnell:


    Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahmung und Enteignung schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.


    Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs (z.B. bei Leasing- oder Mietfahrzeugen), kann das Fahrzeug an Ort und Stelle vorläufig für maximal 14 Tage beschlagnahmt werden, aber nicht versteigert werden. Stattdessen erhält der Fahrende ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug, das im Führerschein bzw. Führerscheinregister eingetragen wird.

    Strafen gelten auch für Deutsche


    Diese Maßnahmen, die die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen sollen, gelten auch für ausländische Autofahrende und damit auch für Deutsche.

    Bußgelder fürs Rasen werden erhöht


    Zum 1. März steigt auch die Geldbuße für Überschreitungen innerorts um mehr als 60 km/h oder mehr als 70 km/h außerorts drastisch. Maximal 7500 statt wie bisher 5000 Euro können jetzt fällig werden. Die maximale Geldbuße von 7500 Euro ist in der Regel aber nur bei sehr schweren Fällen etwa bei illegalen Autorennen und bei Wiederholungstätern zu befürchten. Auch davon sind ausländische Autofahrer und Autofahrerinnen betroffen.


    Wird ein deutscher Raser oder eine Raserin in Österreich erwischt, sollte er bzw. sie umgehend bezahlen. Bußgelder können europaweit vollstreckt werden.


    Quelle: *KLICK*