Da muss ich widersprechen. Fahrten die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen dürfen auch mit einem stillgelegten Kfz geschehen. Voraussetzung ist das Mitführen der e VB und Kennzeichen am Fahrzeug.. Die Fahrt darf sogar in die Nachbarstadt gehen wenn dort die Werkstatt deines Vertrauens ist. Jedoch nur angrenzende Städte.
Gruß, Andreas