Frage an die Vermieter hier im Forum

Liebe Gemeinde, geschätzte Golf-Enthusiasten, werte Freunde des offenen Fahrens ! Es geht wieder los ! Auch in diesem Jahr wird es einen wunderschönen Wand-Monats-Kalender mit vielen tollen Autos drauf geben :thumbup: Dazu brauche ich allerdings eure Hilfe - denn die Fotos dazu fehlen noch :op46: Ablauftechnisch wird das so wie gewohnt stattfinden: Ihr sucht euch euer Wettbewerbs-Foto aus welches ihr vorher in die Galerie geladen habt - und zwar habt ihr vom 01.10.24 bis zum 31.10.24 Zeit dafür Das ist noch noch etwas hin so dass ihr noch Zeit habt bei Bedarf euer Schätzchen nochmal hübsch in Pose zu bringen Das Format wird DIN A3 quer sein :) Sollten Probleme beim Bilderupload auftauchen helfen ulridos und ich euch gerne dabei das das klappt Zwischen dem 01.11. und dem 17.11. dürft ihr dann abstimmen Am 18.11. werden dann die nach euren Stimmen gewählten Bilder bekannt gegeben Zwischen dem 19.11. und dem 01.12. habt ihr dann Zeit mir zu sagen wie viele Kalender ihr haben möchtet und zu überweisen - die Daten dazu kommen per PN Da seit vielen Jahren alles teurer geworden ist bleiben die Preise für die Kalender auch in diesem Jahr gleich. Ein paar Konstante muss man sich doch in Ehren halten 8) 1 Kalender --> 25 € incl. Versand 2 Kalender --> 42 € incl. Versand Bei Versand ins Ausland --> bitte PN an mich :thumbup: Ein Teil der Einnahmen wird wie gewohnt als Spende in die IG-Kasse wandern In KW 49/50 werden die Kalender versendet so dass ihr sie vor dem heiligen Abend in Händen halten könnt :op10: Und nun fangt schon mal an zu kramen :eye:
  • Hallo,


    wir haben seit über 10 Jahren eine Mieterin bei der es keinen Grund zur Beanstandung gab. Nun zieht ihre neue "Lebensabschnittsgefährdung" dazu und es ist dies und das neu zu vereinbaren. Auf welche Seiten im www kann man schauen um gute Vertragstexte zu bekommen? Schließlich möchte ich dass es genau so gut wie bisher weiter läuft....


    LG Clemens

  • guckst du hier


    https://www.mieterverein-luebeck.de/mietvertrag.pdf


    oder hier


    https://mieterschutzbund.de/wp-content/uploads/Mietvertrag-1.pdf


    bei Haus u. Grund kostet 12€, der ist für Vermieter gedacht Muster eispiel als PDF


    Haus & Grund Verlag | Mietverträge
    Aktuelle Vertragstypen von Haus & Grund im Überblick
    www.haus-und-grund.com


    Viel Glück

    Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler



    Golf Fabia Hudora

  • Hallo Clemens,


    grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten: Du lässt es bei dem bisherigen Mietvertrag mit deiner „alten“ Mieterin und gestaltest im Rahmen einer Vertragsergänzung den Einzug des Lebensgefährten. Im Rahmen der Vertragsergänzung kannst du den Mietzins (moderat) anpassen und auch die Nebenkostenpauschale z.B. wegen zu erwartender höherer Verbräuche bei Wasser, Abwasser und Müllgebühren erhöhen.


    Diese Version hat den Vorteil, dass -wenn die Beziehung zwischen den beiden scheitert, du den Einzug des Lebensgefährten wieder kündigen kannst, ohne dass die Hauptmieterin gleich auch gekündigt wird.


    ODER:

    Du schließt einen neuen Vertrag mit beiden als gemeinsamen Mietern. Dann kannst du nur beiden Mietern gemeinsam kündigen.


    Ggf. solltest du dich auch von Haus und Grund beraten lassen !


    Mit freundlichen Grüßen

    Hartmuth

    golf-open-fan
    US-Cabrio 1989 "Wolfsburg Edition", Klima, Servo, 16V-Motor PL, 5Ganggetr., 16V-Auspuff, 16V-Fahrwerk, 4-Scheiben-Bremse, (alles v. 16V Scirocco 2), Ausstellfenster, schwarzes Leder; el. Fensterheber, Chrom

    Fahre ein Golf Cabrio seit 1982

  • wir haben seit über 10 Jahren eine Mieterin bei der es keinen Grund zur Beanstandung gab. Nun zieht ihre neue "Lebensabschnittsgefährdung" dazu und es ist dies und das neu zu vereinbaren. Auf welche Seiten im www kann man schauen um gute Vertragstexte zu bekommen? Schließlich möchte ich dass es genau so gut wie bisher weiter läuft....

    Hi,

    also verhindern kannst Du das leider nicht daß sich jemand ins Unglück schmeißt. Aber wenn Du bereits 10 Jahre mit Deiner Mieterin bestens zurecht gekommen bist würde ich mal alles so lassen wie es ist. Sobald der "Neue" ein- bzw. zugezogen ist die Nebenkostenvorrauszahlung anpassen und gut ist.


    Da hat dann den Vorteil daß Dein Ansprech- & Vertragspartner weiterhin die gut bekannte Mieterin bleibt und wenn einer wieder auszieht ist das der zugezogene. Machst Du einen Mietvertrag mit beiden kannst Du ggf. den "zugezogenen" bei Auszug der jetzigen Mieterin einzeln behalten.

    Außerdem brauchst Du Dich so mit dem gar nicht unterhalten weil es nicht Dein Vertragspartner ist.

    Gruß aus Bielefeld


    Stephan


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  • Hi,

    also verhindern kannst Du das leider nicht daß sich jemand ins Unglück schmeißt. Aber wenn Du bereits 10 Jahre mit Deiner Mieterin bestens zurecht gekommen bist würde ich mal alles so lassen wie es ist. Sobald der "Neue" ein- bzw. zugezogen ist die Nebenkostenvorrauszahlung anpassen und gut ist.


    Da hat dann den Vorteil daß Dein Ansprech- & Vertragspartner weiterhin die gut bekannte Mieterin bleibt und wenn einer wieder auszieht ist das der zugezogene. Machst Du einen Mietvertrag mit beiden kannst Du ggf. den "zugezogenen" bei Auszug der jetzigen Mieterin einzeln behalten.

    Außerdem brauchst Du Dich so mit dem gar nicht unterhalten weil es nicht Dein Vertragspartner ist.

    Machen wir seit Jahren nicht anders.

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • Ok, dann werde ich beide noch mal zu Tische bitten, wir werden Einzelheiten besprechen und diese schriftlich festhalten. Gesprochen wird dann über Nutzung von Hinterhaus, Garten und wer was sauber hält. Vorher haben wir uns das immer irgendwie, so wie es auskam geteilt, wohnt man nun zu zweit, kann man ja mehr Aufgaben übernehmen. Ich finde wichtig dass man so viele Fragen wie möglich vorher klärt damit am Ende kein Streit dabei rauskommt, das wäre nicht meins, denn bisher hat das ja auch bestens geklappt.


    Vielen Dank für die Antworten!

    Clemens

  • Bei 10 Jahren hat sie evtl. ein Jahr Kündigungsfrist. :eye:


    Stichworte: Untermietvertrag mit dem Neuen, Zustimmungsbedarf des Vermieters. :box:


    Evtl. Mietervertrag bleibt, Untermietvertrag mit diesem durch den Mieter. :zwink:


    Indexmiete, Staffelmiete, durch Abnutzung etc. Mietspiegel beachten.


    Erhöhung Miete innerhalb drei Jahre für 15 oder 20 %. ( Kappungsgrenze beachten )


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    ²³

    Glücklich ist, wer mit den Verhältnissen zu brechen versteht, ehe sie ihn gebrochen haben! :zwink:

  • Danke noch einmal, habe mir diverse Muster als pdf runtergeladen, das Beste in eine word-Datei umgewandelt, angepasst, vorgelegt und unterzeichnen lassen. Seit heute läuft also die Ergänzung zum eigentlichen Vertrag. Vielen lieben Dank!


    Clemens