Bielefeld: Völlig schmerzfreies Abschleppen mit 140 km/h
-
-
Als
Hintermann wäre ich durchgedreht.
-
Als
Hintermann wäre ich durchgedreht.
Da hilft nur Flucht nach vorne
Allerdings mit G1C etwas schwierig
-
Da hilft nur Flucht nach vorne
Allerdings mit G1C etwas schwierig
Bei der Geschwindigkeit schaltet man mit dem erst in 4 Gang 😂😂😂
-
So ein Seil habe ich auch, das wird erst doppelt so lang, dann rummst es kräftig, dann stehen beide, so habe ich es schon mit einem hektischen Menschen im vorderen Auto erlebt. Und ich habe mal " das Opfer" verloren weil das Seil durchgerissen ist. Seitdem liegt in fast jedem unserer Autos eine Abschleppstange...
LG Clemens
-
Im Bericht steht was von nicht vorhandener Fahrerlaubnis...
Zitat:
"... sowie Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis für einen Abschleppvorgang eingeleitet, da der 48-Jährige nicht über diese verfügte."
Gibt es Menschen, die mich
aufkläreninformieren können? -
Es gibt den Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen.
Abschleppen: Notfall um z.B. die Autobahn zu verlassen. Abgeschlepptes Kfz muss betriebsuntauglich sein.
Schleppen: Auch längere Strecke mit Seil oder Stange. Schleppender braucht E und Geschleppter den FS des Kfz.
Kfz muss nicht betriebsuntauglich sein.
So habe ich das mal gelernt
-
Ich habe gelernt das ein liegengebliebenes Auto auf der Autobahn beim Abschleppen die Autobahn an der nächsten Abfahrt verlassen muß
Dabei spielt es keine Rolle ob Stange oder Seil benutzt wird
Innerorts oder auf Landstraßen ist die Abschlepp-Entfernung völlig egal
Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung beim Abschleppen aber es werden maximal 50 km/h empfohlen
(Genau wie bei einem Fahrradträger auf dem Dach oder der AHK oder Heckklappe - da gibt es auch keine Maximalgeschwindigkeit - nur Empfehlungen)
Samson450 : korrigiere mich wenn ich falsch liege
Ich selbst schleppe auch nur noch mit Stange ab. Die Handbrems- und Abstandskünste der Geschleppten ist meiner Erfahrung nach oft nicht so wirklich prickelnd...
Was ich ebenfalls (wie saxcab) nicht verstehe ist warum man eine "passende" Fahrerlaubnis dafür braucht - sowas kenne ich nicht. Haste Klasse 3 darfste einen abschleppen - feddich...
-
Abschleppen mit Klasse 3 auf der Autobahn ist erlaubt, bis zur nächsten Ausfahrt. Danach wirds zum "Schleppen", wenn die Ausfahrt "verpasst" wird, und du brauchst den "E" oder alten Klasse 2.
-
Ich kenn das Seil auch, beim ersten abschleppen gleich gerissen...
-
Der ADAC hat die Dinger auch
ob in einer Spezialausführung k.A.
-
Mein Alphabet geht von A bis DE mit vielen Varianten dazwischen, auch welche ohne Datum. Und springt dann zum Rest vom Alphabet. Ist E ein eigener Führerschein?
-
E = erweitert, heißt mit Anhänger:
BE, C1E, CE, DE
In grauer Vorzeit galt : Kl 3 - bis 7,5t + Hänger 1-achs
Ganz genau weiß das samson 450
wundert mich wieso der noch nix gesagt hat
-
Das Abschleppgespann hatte sicher über 3,5 t. Dafür braucht man die Fahrerlaubnis BE oder die alte Klasse 3. Nur mit B allein darf man grundsätzlich nur Anhänger mit 750Kg ziehen oder Gespanne, die gemeinsam nicht über 3,5 t kommen.
Der Fahrer im Zugfahrzeug hatte vermutlich nur Klasse B (obwohl schon in einem Alter wo man eigentlich mal Klasse 3 gemacht hatte), weshalb er ohne gültige Fahrerlaubnis für das Gespann unterwegs war. Der andere Vorwurf der Verkehrsgefährdung wundert nicht, da kann er froh sein, das die Geschwindigkeit nicht offiziell gemessen wurde. Da wäre die Fahrerlaubis vermutlich gleich für Monate weg gewesen. Der Rest wird aber auch reichen "zum geld verbrennen".
-
Ich versuche mich auch mal:
Da das gezogene Fahrzeug keine Tandemachse hat, die Achsen also weiter als einen Meter auseinander sind, braucht man für "Fahrten" die weiter als eine Noträumung sind, vermutlich einen Lkw - Führerschein.
Irgendwo habe ich das beim Lasterschein wohl gelernt. Meine ich.
Gruß
Olaf
-
Ganz genau weiß das samson 450
wundert mich wieso der noch nix gesagt hat
Wir haben heute 12 Stunden an seinem Auto geschraubt - deswegen hatte er keine Zeit
Der ist um 8 Uhr in Nordenham losgedüst - jetzt machen wir ne kurze Bettpause - um 9 Uhr wird weitergemacht
-
Eigentlich relativ einfach. Beim abschleppen (Betriebsunfähiges Fahrzeug). Gilt die Regel: die Person wo das ziehende Fahrzeug führt muss im Besitz der Klasse B sein. Die Person im gezogenen Fahrzeug muss fähig sein das Fahrzeug zu fuhren. (Kein Führerschein notwendig).
Beim schleppen (betriebsfähiges Fahrzeug. Auch wenn liegenbleiben wegen Sprit mangels)
Person im ziehenden Fahrzeug brauch den Führerschein für die Kombination. Meistens BE. Im gezogenen Fahrzeug bin ich gerade überfordert. Aber glaube auch nur fähig sein das Fahrzeug zu bewegen.
-
Wir haben heute 12 Stunden an seinem Auto geschraubt - deswegen hatte er keine Zeit
Der ist um 8 Uhr in Nordenham losgedüst - jetzt machen wir ne kurze Bettpause - um 9 Uhr wird weitergemacht
Echt 12 Stunden. Kam mir kürzer vor. 😂😂😂
-
Eigentlich relativ einfach. Beim abschleppen (Betriebsunfähiges Fahrzeug). Gilt die Regel: die Person wo das ziehende Fahrzeug führt muss im Besitz der Klasse B sein. Die Person im gezogenen Fahrzeug muss fähig sein das Fahrzeug zu fuhren. (Kein Führerschein notwendig).
Beim schleppen (betriebsfähiges Fahrzeug. Auch wenn liegenbleiben wegen Sprit mangels)
Person im ziehenden Fahrzeug brauch den Führerschein für die Kombination. Meistens BE. Im gezogenen Fahrzeug bin ich gerade überfordert. Aber glaube auch nur fähig sein das Fahrzeug zu bewegen.
Dann habe ich das doch mal richtig gelernt (s.o)
Bis auf, das ich der Meinung bin, dass beim Schleppen auch der Geschleppte
den entsprechenden Führerschein für das geschleppte Fahrzeug braucht.
-
Dann habe ich das doch mal richtig gelernt (s.o)
Bis auf, das ich der Meinung bin, dass beim Schleppen auch der Geschleppte
den entsprechenden Führerschein für das geschleppte Fahrzeug braucht.
Nein der geschleppte brauch keinen Führerschein. Er soll nur fähig sein das Fahrzeug zu bedienen und die Verkehrsregeln kennen.