Bielefeld: Völlig schmerzfreies Abschleppen mit 140 km/h

  • So ein Seil habe ich auch, das wird erst doppelt so lang, dann rummst es kräftig, dann stehen beide, so habe ich es schon mit einem hektischen Menschen im vorderen Auto erlebt. Und ich habe mal " das Opfer" verloren weil das Seil durchgerissen ist. Seitdem liegt in fast jedem unserer Autos eine Abschleppstange...


    LG Clemens

  • Im Bericht steht was von nicht vorhandener Fahrerlaubnis...


    Zitat:

    "... sowie Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis für einen Abschleppvorgang eingeleitet, da der 48-Jährige nicht über diese verfügte."



    Gibt es Menschen, die mich aufklären informieren können? ;)

    Gruß André


    Golf1 Cabrio Classicline

  • Es gibt den Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen.


    Abschleppen: Notfall um z.B. die Autobahn zu verlassen. Abgeschlepptes Kfz muss betriebsuntauglich sein.


    Schleppen: Auch längere Strecke mit Seil oder Stange. Schleppender braucht E und Geschleppter den FS des Kfz.

    Kfz muss nicht betriebsuntauglich sein.


    So habe ich das mal gelernt ;)

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  • Ich habe gelernt das ein liegengebliebenes Auto auf der Autobahn beim Abschleppen die Autobahn an der nächsten Abfahrt verlassen muß


    Dabei spielt es keine Rolle ob Stange oder Seil benutzt wird


    Innerorts oder auf Landstraßen ist die Abschlepp-Entfernung völlig egal


    Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung beim Abschleppen aber es werden maximal 50 km/h empfohlen


    (Genau wie bei einem Fahrradträger auf dem Dach oder der AHK oder Heckklappe - da gibt es auch keine Maximalgeschwindigkeit - nur Empfehlungen)


    Samson450 : korrigiere mich wenn ich falsch liege


    Ich selbst schleppe auch nur noch mit Stange ab. Die Handbrems- und Abstandskünste der Geschleppten ist meiner Erfahrung nach oft nicht so wirklich prickelnd...


    Was ich ebenfalls (wie saxcab) nicht verstehe ist warum man eine "passende" Fahrerlaubnis dafür braucht - sowas kenne ich nicht. Haste Klasse 3 darfste einen abschleppen - feddich...

  • Abschleppen mit Klasse 3 auf der Autobahn ist erlaubt, bis zur nächsten Ausfahrt. Danach wirds zum "Schleppen", wenn die Ausfahrt "verpasst" wird, und du brauchst den "E" oder alten Klasse 2.

    Das sind keine Stirnfalten. Das ist ein Sixpack vom Denken.

  • E = erweitert, heißt mit Anhänger:

    BE, C1E, CE, DE


    In grauer Vorzeit galt : Kl 3 - bis 7,5t + Hänger 1-achs


    Ganz genau weiß das samson 450 :les5:


    wundert mich wieso der noch nix gesagt hat

    Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler



    Golf Fabia Hudora

  • Das Abschleppgespann hatte sicher über 3,5 t. Dafür braucht man die Fahrerlaubnis BE oder die alte Klasse 3. Nur mit B allein darf man grundsätzlich nur Anhänger mit 750Kg ziehen oder Gespanne, die gemeinsam nicht über 3,5 t kommen.

    Der Fahrer im Zugfahrzeug hatte vermutlich nur Klasse B (obwohl schon in einem Alter wo man eigentlich mal Klasse 3 gemacht hatte), weshalb er ohne gültige Fahrerlaubnis für das Gespann unterwegs war. Der andere Vorwurf der Verkehrsgefährdung wundert nicht, da kann er froh sein, das die Geschwindigkeit nicht offiziell gemessen wurde. Da wäre die Fahrerlaubis vermutlich gleich für Monate weg gewesen. Der Rest wird aber auch reichen "zum geld verbrennen".

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  • Ich versuche mich auch mal:

    Da das gezogene Fahrzeug keine Tandemachse hat, die Achsen also weiter als einen Meter auseinander sind, braucht man für "Fahrten" die weiter als eine Noträumung sind, vermutlich einen Lkw - Führerschein.

    Irgendwo habe ich das beim Lasterschein wohl gelernt. Meine ich.


    Gruß

    Olaf

    ...ahnungslos aber motiviert

  • Eigentlich relativ einfach. Beim abschleppen (Betriebsunfähiges Fahrzeug). Gilt die Regel: die Person wo das ziehende Fahrzeug führt muss im Besitz der Klasse B sein. Die Person im gezogenen Fahrzeug muss fähig sein das Fahrzeug zu fuhren. (Kein Führerschein notwendig).


    Beim schleppen (betriebsfähiges Fahrzeug. Auch wenn liegenbleiben wegen Sprit mangels)

    Person im ziehenden Fahrzeug brauch den Führerschein für die Kombination. Meistens BE. Im gezogenen Fahrzeug bin ich gerade überfordert. Aber glaube auch nur fähig sein das Fahrzeug zu bewegen.

  • Eigentlich relativ einfach. Beim abschleppen (Betriebsunfähiges Fahrzeug). Gilt die Regel: die Person wo das ziehende Fahrzeug führt muss im Besitz der Klasse B sein. Die Person im gezogenen Fahrzeug muss fähig sein das Fahrzeug zu fuhren. (Kein Führerschein notwendig).


    Beim schleppen (betriebsfähiges Fahrzeug. Auch wenn liegenbleiben wegen Sprit mangels)

    Person im ziehenden Fahrzeug brauch den Führerschein für die Kombination. Meistens BE. Im gezogenen Fahrzeug bin ich gerade überfordert. Aber glaube auch nur fähig sein das Fahrzeug zu bewegen.

    Dann habe ich das doch mal richtig gelernt (s.o) ;)


    Bis auf, das ich der Meinung bin, dass beim Schleppen auch der Geschleppte

    den entsprechenden Führerschein für das geschleppte Fahrzeug braucht. :)

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  • Dann habe ich das doch mal richtig gelernt (s.o) ;)


    Bis auf, das ich der Meinung bin, dass beim Schleppen auch der Geschleppte

    den entsprechenden Führerschein für das geschleppte Fahrzeug braucht. :)

    Nein der geschleppte brauch keinen Führerschein. Er soll nur fähig sein das Fahrzeug zu bedienen und die Verkehrsregeln kennen.