Bielefeld: Völlig schmerzfreies Abschleppen mit 140 km/h

  • Wir haben heute 12 Stunden an seinem Auto geschraubt - deswegen hatte er keine Zeit :)


    Der ist um 8 Uhr in Nordenham losgedüst - jetzt machen wir ne kurze Bettpause - um 9 Uhr wird weitergemacht g..)

    Hätt ich das gewusst - hätte ich geschwiegen.

    Udo's Wirken ist so faszinierend, und dann noch nicht nur zusehen sondern Hilfsdienste leisten


    War ein ri chtiges Event ;)

    Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler



    Golf Fabia Hudora

  • Nein der geschleppte brauch keinen Führerschein. Er soll nur fähig sein das Fahrzeug zu bedienen und die Verkehrsregeln kennen.

    da trennt sich die Spreu vom Weizen ;)


    der geschleppte ( = betriebsfähiges Fahrzeug) braucht eine passende Fahrerlaubnis.


    der ab-geschleppte (= betriebsunfähiges Fahrzeug) braucht keine Fahrerlaubnis, muss nur in die Bedienung eingewiesen sein.


    Wobei ich diese Rechtsverhältnisse als sehr problematisch sehe.....

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Wobei ich diese Rechtsverhältnisse als sehr problematisch sehe.....

    Zumal dort kein Alter drin steht.


    Schriftliche Aussage für die Versicherung:


    "Ich nahm meinen 11-Jährigen Sohn für die Abschlepp-Aktion weil er auf seiner Playstation seit Jahre erfolgreich ein Rennen nach dem anderen gewinnt. Glauben Sie mir - der kann fahren ! Meine Frau hatte leider keine Zeit."