Hallo,
spricht etwas dagegen einen Kaltlaufregler zu verbauen? Hat er evtl. irgendwelche Nachteile oder Schäden die dadurch entstehen können?
Hallo,
spricht etwas dagegen einen Kaltlaufregler zu verbauen? Hat er evtl. irgendwelche Nachteile oder Schäden die dadurch entstehen können?
Ich habe meinen KLR 10 Jahre in meinem 2H gehabt und nie irgendwelche Probleme gehabt.
Ausser jede Menge Steuern gespart
Hi,
nein eigentlich nicht habe ihn vor 10 Jahren eingebaut.
Ich habe gelesen das mache ihn einfach dicht machen, das soll der Tüv nicht sehen können, ist aber natürlich nicht legal.
Allerdings ist dadurch die Steuer des 1,8L Golf so niedrig, das aktuell kein H Kenzeichen in Frage kommt. Ich müsste dann mehr Steuern zahlen. und hätte keine Vorteile..
Gruß Stefan
Muss ich den Kaltlaufregler vom Tüv abnehmen lassen? Muss eine Neue AU gemacht werden?
der muss mit einer AU nachgewiesen werden.. wird dann aber eingetragen.. ??? ist 10 Jahre her, hat damals ne Werkstatt gemacht.
https://www.autobild.de/artike…euern-sparen-1245461.html
ich habe hier mal einen alten Artikel rausgesucht.
Also der Einbau ist so einfach das kostet in der Werkstatt nicht wirklich viel und du brauchst die Bestätigung von einer Werkstatt...
Gruß
Wir haben ihn selbst verbaut, anschl. AU und dann zum TÜV eintragen lassen und dann zum
Straßenverkehrsamt und Daten ändern lassen für Schadstoffklasse und Steueränderung.
Wenn man den KLR NEU kauft sind alle Unterlagen dabei mit Einbauanleitung und das einzig was gebraucht wird ist die AU,damit geht man zum Amt und dort wird der Schein geändert und die Steuergeschichte weiter geleitet.
ist zwar schon ein paar Jahre her, wo ich das zuletzt gelesen habe, aber auch ich meine, man braucht entweder eine Bestätigung von einer AU-berechtigten Werkstatt, dass der Einbau erfolgt ist und eine Kat-Überprüfung vor und eine AU nach dem Einbau, oder eine Eintragung durch TüV/Dekra.
ist zwar schon ein paar Jahre her, wo ich das zuletzt gelesen habe, aber auch ich meine, man braucht entweder eine Bestätigung von einer AU-berechtigten Werkstatt, dass der Einbau erfolgt ist und eine Kat-Überprüfung vor und eine AU nach dem Einbau, oder eine Eintragung durch TüV/Dekra.
Richtig aber es gibt immer Mittel und Wege ...