Hi zusammen
Mir geistert schon eine Weile die Idee für den G60 Umbau im Facelift-Cabrio durch den Kopf.
Ja, sogar bei einem Originalfetischisten wie mir hat sowas Platz.
Den Umbau erachte ich als zeitgenössisch und wie das 16v Cabrio hat meiner Meinung nach hier VW einfach die Modellpflege vergessen.
Die technische Seite ist mir eigentlich komplett klar, der Umbau sollte für mich keine Überraschungen bereit stellen.
Was für mich die grösste Hürde wird, ist die Eintragung, da Schweiz.
Ich zitiere mal unsere Gesetzgebung:
Zitat
Eine Steigerung der Motorleistung um mehr als 20 Prozent darf nur vom Fahrzeughersteller oder von der -herstellerin vorgenommen werden oder wenn er oder sie erklärt, dass sich das Fahrzeug dafür eignet.
Der zweite Teil des Satzes bietet überhaupt eine Möglichkeit, damit theoretisch durch zu kommen.
Grundsätzlich habe ich zwei Möglichkeiten:
- Ich beauftrage das DTC mit der Prüfung und Eintragung, bin dann aber 10k€+ los
- Ich kriege so eine Bescheinigung von VW - da müsste halt z.B. drin stehen, dass sich das 98PS Cabrio dafür einigt weil die Bodengruppe vom Scirocco 2 ist, den es bis max. 139PS gab und es somit unter 20% sind oder sonst einfach dass die Festigkeit reicht und man Bremsanlage xy (z.B. Scirocco 2 16v) nachrüsten soll.
Nun meine Frage an Euch:
Weiss jemand, ob es von VW irgendwelche Bescheinigungen in diese Richtung gibt?
Den Umweg über die AMAG (Generalimporteur Schweiz) möchte ich tunlichst vermeiden - die sind geldgierig und als Verhinderer bekannt.
Danke!
LG Acki