Beiträge von todi

    Man sieht ja bald mehr Werbung wie alles andere... :motz: :motz: :motz:


    Wenn Euch die nervige Werbung nerven sollte, einfach einen Punkt vor den Slash setzen. :op46:


    ( . vor / und dann Enter ) Nicht der Slash nach http: ist gemeint. :zwink:


    Kann passieren, das mehrere Werbeeinblendungen vor dem Lied kommen, dann einfach wiederholen. deg


    Aber nicht weitersagen, hört Ihr? :clown:


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    Ist zwar nicht mein Stil, passt aber irgendwie... :facepalm:


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    Für unterwegs oder so... :shop:


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    • SICHER: Hochwertiges Material und Verarbeitung machen den Unterstellbock von cartrend zu einem nützlichen Helfer für Arbeiten unter dem Fahrzeug, TÜV/GS zertifiziert.
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    • NUTZUNG: Der cartrend Unterstellbock ist für eine Traglast von bis zu zwei Tonnen ausgelegt.

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    Och jo. :cry:


    Schade, ich hab Deine Texte und Erklärungen immer gemocht. :zzz:


    War auch für Dummies wie mich einigermaßen verständlich. :op46:


    Man sieht sich immer zweimal, weißte ja. :lal:


    Wer ist der Schuldige? :überz:


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    VW ruft Hunderttausende Autos zurück wegen fehlerhafter Airbags. :sh78:


    Volkswagen zufolge könnten auch einzelne Fahrzeuge in Deutschland betroffen sein.Laut dem KBA geht es um bestimmte Versionen von VW Golf und Passat, des Kleinwagens Fox, des Pick-ups Saveiro und der brasilianischen Limousine Voyage aus Baujahren von 2013 bis 2017.


    Volkswagen: VW ruft Hunderttausende Autos zurück
    Wegen fehlerhafter Airbags nimmt der VW-Konzern weltweit rund 270.000 Autos vom Markt. Volkswagen zufolge könnten auch einzelne Fahrzeuge in Deutschland…
    www.zeit.de


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    Wir retten doch das Automobil, das ist doch schon mal was. :op46:


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    Deutschlandtakt der Bahn wird erst bis zum Jahr 2070 umgesetzt. :hihi: :hihi: :hihi:


    Wird also nur um 40 Jahre verschoben... :bird: :clown: :cry:


    Diese Verspätung sprengt jede Anzeigetafel: Der Deutschlandtakt im Bahnverkehr soll erst 2070 vollständig umgesetzt sein. Bisher war 2030 das Ziel. Verkehrsstaatssekretär Michael Theurer spricht von einem „Jahrhundertprojekt“. Dass es dauert, sei „immer völlig klar gewesen“.


    Der Beauftragte der Bundesregierung für den Schienenverkehr, Staatssekretär Michael Theurer (FDP) aus dem Verkehrsministerium, sieht den für die Verkehrswende wichtigen Deutschlandtakt erst 2070 vollständig umgesetzt. Der Deutschlandtakt werde „in den nächsten 50 Jahren als Jahrhundertprojekt“ umgesetzt, sagte Theurer dem ZDF laut Bericht vom Donnerstag. Es sei „immer völlig klar gewesen, dass das Jahrzehnte dauert“.


    Theurer erklärte am Donnerstag gegenüber AFP, der Deutschlandtakt komme „wie von Anfang an geplant in Etappen“. Das Projekt „wird nicht verschoben“. Das Bundesverkehrsministerium arbeite vielmehr an einer Beschleunigung des Projekts.

    Für den Deutschlandtakt soll der Bahnverkehr auf einen bundesweiten Taktfahrplan umgestellt werden, der für Fahrgäste die Abfahrtszeiten zuverlässiger und planbarer macht und außerdem den Umstieg erleichtert. Die Züge sollen dafür jede Stunde in jede Richtung zur selben Minute fahren – Fernzüge in einem Takt von 60 Minuten und auf Hauptachsen im 30-Minuten-Takt. Fern- und Regionalverkehr sollen außerdem optimal miteinander vernetzt werden.


    In ihrem Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien unter anderem das Ziel definiert, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr zu verdoppeln. Außerdem soll „erheblich mehr in die Schiene als in die Straße“ investiert werden, „um prioritär Projekte eines Deutschlandtakts umzusetzen“.

    Das Verkehrsministerium betonte am Donnerstag, der Deutschlandtakt sei ein „fortlaufendes Projekt, das stetig weiterentwickelt und an die Modernisierung des Schienennetzes angepasst wird“. Jede Etappe bringe „neue Angebotssprünge und deutliche Verbesserungen für Reisende und Logistiker“.


    Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Thomas Bareiß (CDU), erklärte, die Union habe zusammen mit der Schienenbranche schon früh den Grundstein für den Deutschlandtakt gelegt – nun werde dieser von 2030 auf 2070 verschoben. Das sei „das Eingestehen des Scheiterns der Ampel“.

    Der Berichterstatter der Unionsfraktion für die Schiene, Michael Donth (CDU), zeigte sich „fassungslos“. Eine Verschiebung des Deutschlandtakts auf 2070 „wäre ein Desaster für die Zukunft des deutschen Schienenverkehrs“.


    Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) müsse, statt sich mit den Grünen über Autobahnen zu streiten, die Probleme bei der Schiene lösen: deutlich mehr Investitionen, ein effizienterer Konzern, Planungsbeschleunigung bei Schienenprojekten und die Umsetzung der Ergebnisse der Beschleunigungskommission Schiene, forderte Donth.


    Deutschlandtakt der Bahn wird erst bis 2070 umgesetzt - WELT
    Diese Verspätung sprengt jede Anzeigetafel: Der Deutschlandtakt im Bahnverkehr soll erst 2070 vollständig umgesetzt sein. Bisher war 2030 das Ziel.…
    www.welt.de


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    Die Teile waren günstiger. :shop:






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    Das Thema hatten wir schon öfters... :hihi:




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    Können Sie genauer erklären, was unklar ist?

    Das ist eine Art Hase-und-Igel-Spiel: Mal hat der De-Anonymisierer die Vorhand, mal ist es der Verarbeiter, der dann versucht, das beispielsweise mit Verrauschungsmethoden wieder hinzubiegen. Im Zweifelsfall werden diese Daten pseudonymisiert zur Verfügung gestellt. In der Regel gibt es da Anträge, die für offene Nutzungen von bis zu fünf Jahren gehen, die dann noch mal um weitere fünf Jahre auf maximal zehn Jahre verlängert werden können. Möglicherweise ist eine kleine Gebühr bezahlen.



    Wie sieht es aus mit den Rechten der Patienten?


    Im Prinzip ist es die Idee, dass man möglichst viel Datennutzung ermöglicht, um Wertschöpfung zu betreiben. Dementsprechend hat der Patient, der Versicherte, der Krebsregister-Registrierte nach dem Kommissionsentwurf kein Recht, diesen Datentransfers vom Dateninhaber zur nationalen Zugangsstelle oder von der Zugangsstelle zum Datenantrag-Nutzer zu unterbinden. Es ist kein Widerspruch vorgesehen.



    Widerspruch ist zwecklos, weil er nicht vorgesehen ist? Was ist mit der DSGVO, die angeblich in Einklang gebracht werden soll?

    Wenn Sie gesetzlich eine Verarbeitungsbefugnis schaffen, die als Übermittlungsflicht ausgestaltet ist, dann ist es nach der Datenschutzgrundverordnung so, dass Sie überhaupt keine Möglichkeit haben, das anzugreifen. Denn die Widerspruchsmöglichkeit, die der Artikel 21 nur für besonders gelagerte Einzelfälle vorsieht, entfällt bei Verarbeitungspflichten nach Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c. Sie haben nur dann ein Recht auf Widerspruch, wenn eine Verarbeitung auf Basis eines berechtigten Interesses nach Interessenabwägung erfolgt oder zur Aufgabenerfüllung bei öffentlichem Interesse – aber auch nur dann, wenn ein Ermessensspielraum besteht. Wenn nicht, sind wir wieder bei der Verarbeitungspflicht. Damit sind die Betroffenen, was die Gestaltung der Verarbeitungsprozesse anbelangt, völlig außen vor. Es gibt keine Möglichkeit, zu intervenieren.



    Ist die Diskussion im Europäischen Datenschutzausschuss angekommen?

    Er hat eine Stellungnahme dazu verabschiedet. Er hat eine engere Zweckbeschreibung angemahnt. Er hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Problem des internationalen Datentransfers unbefriedigend gelöst ist. Er befürchtet, dass diese Daten auch die EU-Außengrenzen überschreiten werden. Das ist eine naheliegende Befürchtung, meine ich. Aber den Kernpunkt hat er unangetastet gelassen, nämlich dass die Betroffenen im Bereich der Sekundärnutzung kein Gestaltungsrecht haben. Das hat er nicht kritisiert.



    In der Petersberger Erklärung hat die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern aber doch diese Mitwirkungsrechte eingefordert. Wo steht die Debatte jetzt?

    Wir sind jetzt so weit, dass das Europäische Parlament und der Rat sich mit dem Vorschlag der Kommission befassen. Und da wird die Frage diskutiert, in welchem Umfang es geboten ist, den Betroffenenrechte auch im Bereich der Sekundärnutzung zu installieren. Aber da gibt es noch keine offiziellen Entwürfe. Im März ist ein erster Entwurf der Berichterstatter im Parlament zu erwarten. Parallel läuft auch die Diskussion im Rat. Dem Vernehmen nach wird da die Frage der Gestaltungsrechte als Widerspruchsrecht wohl auch ventiliert.



    Also im Moment wird der Einsatz von ChatGPT sehr intensiv diskutiert. Würde die jetzige Regelung ausschließen, dass Sprachmodelle auf die Daten im Gesundheitsraum zugreifen dürfen?


    KI-Anwendungen können Gesundheitsdaten nutzen, wenn sie zum Gesundheitssektor zugeordnet werden. Wenn es darum geht, Gesundheitsdienstleistungen zu fördern oder eine KI-Anwendung im Bereich der Gesundheitsversorgung zu entwickeln und zu trainieren, dann ist es nicht ausgeschlossen. Beispielsweise könnten computergestützten Psychotherapien verwendet werden, um Depressiven die Zeit zu überbrücken, bevor sie wieder face-to-face mit ihrem Psychotherapeuten Sitzungen halten können. Dass man so eine Anwendung mit pseudonymisierten Patientendaten trainiert, wäre durchaus denkbar.



    Wenn anhand der Patientendaten ein digitaler Zwilling mit einem typischen Krankheitsprofil erstellt wird, wie kann sichergestellt werden, dass Unbefugte durch eine individuelle Krankheitsgeschichte keinen Zugriff auf die Daten der Person erhalten?

    Da wählt der Vorschlag der Kommission einen Ansatz, den wir vom digitalen Versorgungsgesetz bereits auch schon kennen: Es ist der Versuch, das Problem teilweise technisch, teilweise rechtlich zu lösen. Man muss die technisch-organisatorischen Maßnahmen treffen, um das Risiko der Depseudonymisierung oder Deanonymisierung zu minimieren. Das wird begleitet mit der Anweisung, dass es dem verantwortlichen Datennutzer rechtlich verboten ist, eine solche Depseudonymisierung vorzunehmen.



    Wie soll das Verbot durchgesetzt werden?

    Hier werden Sanktionen angedroht, wobei man über die Wirksamkeit der Sanktionen trefflich streiten kann – es geht hier über Nutzungsausschlüsse. Parallel dazu natürlich auch Datenschutzverletzungen, die dann unter Umständen zu Sanktionen führen könnten, wenn man diese betreffenden Stellen erwischt. In der Praxis wird es daran wohl scheitern. Denn da muss man sich schon ziemlich dämlich anstellen, um erwischt zu werden. Das muss man einfach mal ganz nüchtern konstatieren.



    Wer verdient an den Gesundheitsdaten?

    Dazu gibt es noch eine Grundsatzfrage zu klären: Wer hat eigentlich die Verwertungslogik? Ist das sicher, wer die Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung hat: Ist das der Datenbesitzer, der Dateninhaber, der Produzent einer Anwendung oder von einem Produkt oder aber der datenschutzrechtlich Betroffene?



    Nicht der Betroffene?

    Das ist der Punkt: Diese Diskussion läuft ja auf der Sachebene an. In der Öffentlichkeit findet sie so gut wie gar nicht statt. Es gibt keine politische Diskussion, die im Licht der Öffentlichkeit stattfindet. Zugleich ist der Lobbydruck auf die Kommission und auf die Mitgliedsstaaten gewaltig. Zugegebenermaßen haben die Mitgliedstaaten sich allerdings jeweils auf der Öffnungsklausel in der DSGVO etwas ausgeruht, die ihnen erlaubt, den Datenschutz im Gesundheitssektor selbst zu regeln.



    Was könnte der Grund gewesen sein, dass in Deutschland und anderen Ländern nichts passiert ist?

    Ich möchte nicht ausschließen, dass die Staaten diese Öffnungsklauseln genutzt haben, um ihre Versorgungssysteme, ihre öffentliche Gesundheitsversorgung Systeme einfach so beizubehalten. Das hat dazu geführt, dass diese Gesundheitssysteme einfach nicht kompatibel miteinander sind. Es mag zwar punktuell Datenschutzprobleme geben, aber in allererster Linie ist das eine Schnittstellenproblematik der unterschiedlichen Strukturen in der Gesundheitsversorgung, wo man jahrelang, vielleicht jahrzehntelang nichts gemacht hat, um diese Unterschiede in der Gesundheitsversorgung zu beheben und etwas mehr Parallelität zu schaffen. Erst in den letzten Jahren ist man wirklich aufgewacht, obwohl das Thema schon bekannt war.



    Wie hoch sehen Sie die Gefahr, dass die Daten in Folge von Cyberattacken auf Krankenhäuser missbraucht werden? Erhöht sich das Risiko, wenn jetzt noch diese Datenbereitstellungspflicht dazukommt?


    Man kann darüber nur mutmaßen. Die Stellen werden ja nicht verpflichtet, Daten vorzuhalten, um sie dann bereitzustellen. Der Vorschlag knüpft an die vorhandenen Daten an. Es ist also nicht so, dass man auf Vorrat die Daten bereithält für den Fall der Fälle und damit das Risiko erhöht, dass Daten missbräuchlich abgegriffen werden. Die Frage ist eher, was bei den Datennutzern passiert. Dass diese möglicherweise mit den Daten etwas machen, was die Verordnung nicht erlaubt. Wie man das unterbinden will, ist mir schleierhaft. Als Aufsichtsbehörde kann ich vielleicht stichprobenartig kontrollieren und decke dann vielleicht einen Fall von tausend auf.



    Wie haben Sie die Kontrollaktivitäten der Aufsichtsbehörden in Deutschland im Gesundheitswesen in den letzten Jahren erlebt?

    Wir haben sehr viel Licht und Schatten. Wir prüfen die Kliniken relativ häufig, was in der Pandemie etwas zurückgefahren wurde. Es gibt jedenfalls Kliniken mit grundlegenden Defiziten. In einem Fall mussten wir anordnen, sehr schwerwiegende Sicherheitsmängel abzustellen. Die Klinik hat sogar gegen die Anordnung geklagt, um Zeit zu gewinnen – man kann ja nicht mit der Aufsichtsbehörde reden, darüber, dass man vielleicht ein paar Monate mehr braucht. Im Klageverfahren wurden sukzessive die Mängel abgestellt, sodass das Verfahren am Ende als erledigt erklärt werden konnte. Ich fürchte, das ist kein Einzelfall. ²³