Hier in Deutschland gilt bei Mietwohnungen: Kauf bricht Miete nicht. Also wird der Mieter sozusagen mitverkauft.
Privaten Eigenbedarf heutzutage durchzusetzen ist nicht mehr so einfach wie früher, das muss gut begründet sein
Die Kündigungsfristen sind auch unterschiedlich, kommt drauf an, wie lange der Mieter das Objekt schon bewohnt.
Eine Räumungsklage dauert hier durchschnittlich mindestens zwei Jahre... und dann fehlen oft noch die Heizungsrohre etc...
Bei einem gewerblichen Mietvertrag für eine Garage gilt oft eine vierzehntägige Kündigungsfrist, ist natürlich nicht vorgeschrieben.
Bei einem Lager kann das anders aussehen, da müsste man den gewerblichen Vertrag auseinander nehmen.
Vielleicht kann man ja mit dem neuen Besitzer reden...
P.S. Bieterverfahren sind oft Schmu und unseriös. Der Höchstbietende ist nicht verpflichtet zu kaufen, wenn der abspringt, haben die hintendran oft keine Lust mehr.
Also ähnlich wie in der Bucht. Zudem, wenn man als Verkäufer viele "Freunde" hat, geht der Preis schnell durch die Decke...