Beiträge von todi

    Ich hatte das früher mal ein Jahr beruflich in Darmstadt gemacht. :?!:


    Da kostete die Rundumkur noch 150 Mark. :rofl:


    Der hatte sein Geld damit auch nicht verdient, eher mit Ankauf und Verkauf von Autos.


    Das ist richtig zeitaufwendig und die starken Mittel, die Du einfach oft brauchst, sind teuer. :wurf1:


    Am schlimmsten waren die Hundebesitzer, da knabberten einen immer die Flöhe an... :hihi:

    Warum haste das dann nicht gemacht? :diss:


    Die sehen mich nur von hinten, ist ja nicht der einzigste Laden, wo ich mein Geld loswerden kann. :hihi:


    Dienstleistungswüste Deutschland, mein täglich Brot... aber zu meinem Vorteil :bäh:

    Eingebauter Verschleiß bei Elektrogeräten – Deutsche Verbraucher erhalten mehr Macht :box:


    Gekauft, genutzt, geschreddert – dieser Dreisprung der modernen Konsumwelt vollzieht sich oft in einem hohen Tempo. In einem allzu hohen Tempo, wie nicht nur die Mahner der einschlägigen Umweltorganisationen meinen. Auch die EU-Kommission will die ressourcen- und energiefressende Praxis des fest eingebauten Verschleißes – Fachleute sprechen von - Obsoleszenz – mit neuen Regeln erschweren.

    Mit der neuen EU-Warenkaufrichtlinie, die inzwischen in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden ist und die endgültig am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, stärkt Brüssel die Verbraucherrechte. Das gilt vor allem für Produkte mit digitalen Komponenten, vom Smartphone bis zur HighTech-Waschmachine

    Bei solchen Geräten – und es werden immer mehr – ist nicht einmal der Einbau eines gewollt minderwertigen mechanischen Bauteils erforderlich, um für vorzeitige Schrottreife zu sorgen. Er kann schon reichen, ältere, aber noch funktionstüchtige Geräte von regelmäßigen Software-Updates auszuschließen, um ihre Nutzung in der durchschaubaren Absicht zu erschweren, den Absatz von Neuware anzukurbeln.

    Solche Praktiken haben erhebliche finanzielle Folgen. Nach einer Studie des Öko-Instituts könnten die Verbraucher jährlich 3,67 Milliarden Euro einsparen, wenn Mobiltelefone, smarte Fernseher, Notebooks und andere Artikel länger halten würden. Ein Überblick über die Neuregelungen.

    Für „Sachen mit digitalen Elementen“, so der Gesetzgeber im klassischen Juristen-Deutsch, tritt Anfang kommenden Jahres eine Verpflichtung zur Aktualisierung der verwendeten Software in Kraft.

    Der Verkäufer der Ware oder der Anbieter eines digitalen Service muss also künftig seine Kunden über notwendige Updates, darunter vor allem sicherheitsrelevante Aktualisierungen, informieren und sie ihnen zur Verfügung stellen. Der Käufer kann die bereitgestellte Aktualisierung nutzen, er muss es allerdings nicht. Im letzteren Fall ist das Unternehmen seine Haftung für eine Verschlechterung der Funktion los.

    Der Zeitraum der Aktualisierungspflicht für die Anbieter ist begrenzt. Er werde „regelmäßig mindestens den Haftungszeitraum von zwei Jahren umfassen, in einigen Fällen aber auch darüber hinausgehen“, notieren die Juristen Phillip Bubinger und Arne Schmieke von der Kanzlei CMS Hasche Sigle in einem Überblick über die Neuregelung.

    Verbraucherschützer kritisieren die Frist als zu kurz. Sie sei bei langlebigeren Gütern nicht ausreichend. Die Bundesregierung wiederum verweist auf Sonderregelungen bei Waren, für die eine „dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente“ den Kern des Kaufs bilden, und nennt als Beispiele Verkehrsdaten in Navi-Systemen, die Cloud-Anbindung einer Spielekonsole oder ein Notebook. Welcher Zeitraum für welches Produkt genau gilt, darüber werden am Ende wohl die Gerichte entscheiden müssen.

    Die neue Gesetzgebung stärkt die Stellung der Verbraucher künftig auch bei nicht-digitalen Produkten. Schon bisher war klar, dass aufgeplatzte Nähte an Kleidungsstücken, zerbeulte Toaster oder undichte Gartenschläuche Mängel aufweisen, die kein Kunde hinnehmen muss.

    Stellt sich nur die Frage: Wer war schuld an dem Malheur? Bislang ging der Gesetzgeber für die ersten sechs Monate nach dem Kauf generell davon aus, dass ein solcher Sachmangel schon beim Kaufakt vorlag – was eine Beweislastumkehr zugunsten der Konsumenten darstellt. Der Verkäufer muss in solchen Fällen die fehlerhafte Ware zurücknehmen und den Preis erstatten.

    Diese Frist wird nun auf ein Jahr verlängert. Dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) reicht das nicht aus. Er fordert eine Verlängerung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre. Im Rahmen der neuen EU-Richtlinie wäre das möglich, auf der nationalen Ebene ist es aber in Deutschland nicht dazu gekommen.

    Darüber, was genau ein Sachmangel ist, kann man sich trefflich streiten – und tut das häufig auch. Neu und ganz im Sinne der Bekämpfung von Obsoleszenz gilt die Regel, dass nicht nur Mängel in der Gebrauchsfähigkeit, sondern auch fehlende Haltbarkeit an sich künftig ebenfalls einen Mangel darstellen kann.

    Was wie lange halten muss, um als mängelfrei zu gelten, diese Frage eröffnet allerdings ein weites Betätigungsfeld für Rechtsanwälte. Die Richtlinie beschreibt Haltbarkeit lediglich „als die Fähigkeit der Waren, ihre erforderlichen Funktionen und ihre Leistung bei normaler Verwendung zu behalten“.

    Doch was ist „normal“? Ein Billigartikelhält eben in der Regel nicht so lange wie ein Edel-Produkt, und ein selten benutztes Erzeugnis ist meist länger zu gebrauchen als ein intensiv abgenutztes. „Es bleibt abzuwarten, welche praxisrelevanten Änderungen die Umsetzung der Richtlinie mit sich bringt“, ahnen Schmieke und Bublinger.

    Schickt ein Kunde einen gekauften Artikel als fehlerhaft an den Händler zurück, muss der Verkäufer den Preis erstatten, sobald die Ware bei ihm eintrifft. Die Ankunft des Pakets ist in der Praxis jedoch schlecht nachzuweisen. Auch in diesem Punkt senkt der Gesetzgeber die Hürden für die Verbraucher.

    Ab dem kommenden Jahr reicht es aus, wenn der Käufer Belege vorweisen kann, nach denen er das monierte Stück zurückgesandt hat. Dazu reicht nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums beispielsweise ein Einlieferungsbeleg der Post oder eines anderen Transportunternehmens aus. Auch die Kosten für die Rücksendung gehen in einem solchen Fall zulasten des Verkäufers. :vertrag:


    Obsoleszenz: Jetzt bekommen deutsche Verbraucher mehr Macht - WELT
    Viele Elektrogeräte und Co. sind schneller kaputt als nötig. Schuld sind auch Maschen der Hersteller, die neue Ware verkaufen wollen. Doch aufgrund neuer…
    www.welt.de


    ²³

    Ich hatte den günstigsten beim Oldtimerwerk gekauft für über 30 Ocken. :shop:


    Horst war so nett und wollte den tauschen, dabei hatten wir festgestellt, das der zu lang ist und ohne grössere Umbaumassnahmen


    nicht zu gebrauchen. Ich hatte dann beim Oldtimerwerk nachgefragt, das der nicht passt ohne grössere Umbauten und ob es eine Alternative gäbe?



    Heute die folgende Antwort bekommen:


    "Hallo Torsten, so wie ich das auf dem bild sehe benötigst du den Krafszoffschlauch mit knapp 10mm innendurchmesser, diesen haben wir als Meterware Lagernd:


    https://www.oldtimer-werk.de/golf-1-und-co/kraftstoffanlage/montagematerial-krafstoffsystem/2786/kraftstoffschlauch-nw8/9-5x15-5mm


    Beste Grüße Johannes"




    Das hatte ja Guido und Horst u.a. auch gemeint, das die 10 mm. passen sollten.


    Davon hab ich noch gefühlte 10 Meter, leider aus der Bucht von MMT, mit denen ich keine guten Erfahrungen hatte... :cry:


    P.S. Horst hat einen aus seiner Asservatenkammer spendiert. ²³


    Das nennt man wohl Befreiung :op10:


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    :hihi:


    Spektakuläres Gold - da rastet der Trainer vollkommen aus :eek:

    Olympia, Schwimmen: Titmus‘ Trainer Dean Boxall rastet vollkommen aus - WELT
    Olympia erlebt einen echten Schwimm-Thriller. US-Star Katie Ledecky stellt sich ihrer jungen Herausforderin Ariarne Titmus über 400 Meter Freistil. Am Ende des…
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    Die arme Ordnerin ist wohl etwas irritiert, dort klatscht man ja sonst nur auf Zuruf... :sh89:

    Die sind voll Banane, ich versteh das nich... :cry:


    Grundsätzlich verstärkt in den letzten Jahren gegen Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei etc. Aber wehe, es betrifft sie selbst, dann ist das Gejammer gross. :motz:


    Kleine Anekdote... Hatte letztes Jahr in ner Feuerwehrwache in Wiesbaden nach dem Weg gefragt und weil das Thema grade publik war,


    wollte ich denen ne Kleinigkeit für die Kaffeekasse geben, einfach so. Nicht der Wert ist massgeblich, sondern der Gedanke, dachte ich mir...


    Ich wollte zum Geldbeutel greifen, die drei standen um mich rum, die hatten echt Sorge, ich ziehe ne Waffe oder so.


    Die hatten nichts gesagt, aber ich hatte die Habachtstellung an Ihrer Gestik bemerkt.


    Soweit sind wir schon... :exeng:


    Wie sagte Einstein:


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher... :op46:

    Udo ist heute in meiner Nähe, vielleicht kommt er vorbei, wenns ihm zeitlich passt... :lal:


    Ansonsten wollte ich schon vorher nochmal kommen, meine Mucke geht nicht im Beetle. :motz:


    Da ist das falsche Radio eingebaut mit zuwenig Anschlüssen für meinen kleinen Subwoofer


    auf der Rückbank... :hbang:


    Da er aber kein Handy hat, warte ich auf Rauchzeichen... b%q1


    Die Würste teile ich dann auch gerne gegen kleines Entgeld. :op46:

    hmmm .... meine Urlaubsplanung hängt noch total in der Luft .... ich weiß weder ob, noch wann ich fahren werde ... das wird ganz kurzfristig je nach Lage der Nation entschieden .

    Wenn ich an dem Datum nicht weg bin würde ich die Anreise wohl auf mich nehmen wollen :jump2: .....

    Du musst kommen, Deine Stossi wartet. :überz:


    Und wir auf die 100 Bratwürste dafür... :op46: