Für mehr als 5,23 Euro bestellt? Dann kann es an der Haustür bald teuer werden.
Wer Waren im Internet bestellt, muss dafür künftig oft mehr zahlen.
Denn ab Juli sind sämtliche Sendungen aus China, den USA und anderen Nicht-EU-Ländern zoll- und
umsatzsteuerpflichtig. Auch für bereits bestellte Pakete müssen Kunden nun draufzahlen.
Die Zeit der Billig-Einkäufe in asiatischen Onlineshops ist für deutsche Verbraucher vorbei.
Denn ab Juli gelten im Zuge des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets der Europäischen Union (EU) neue Regeln für den grenzüberschreitenden Internethandel. Dadurch sind künftig sämtliche Sendungen aus Ländern außerhalb der EU zoll- und umsatzsteuerpflichtig. Betroffen sind also Päckchen beispielsweise aus China, den USA oder aus Großbritannien. Auch für bereits bestellte Pakete müssen Kunden nun draufzahlen.
Ab 1. Juli fällt allerdings bei Paketen aus dem EU-Ausland die Freigrenze von 22 Euro weg. Das ist der erste Faktor, der die neue Service-Pauschale bedingt. Und das macht Online-Bestellungen für EU-Bürger unattraktiv und teurer.
Betroffen sind offenbar knapp 100 Millionen Pakete, die jährlich aus dem Ausland nach Deutschland gelangen. Für Pakete aus den USA, China, der Schweiz oder Großbritannien (der zweite Faktor) muss dann eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Bisher konnten Verbraucher diese Gebühr umgehen, wenn der Warenwert einer Lieferung (exklusive Versandkosten) bei unter 22 Euro lag.
Fallbeispiel: Martin bestellt sich alle drei Monate Designer-Unterwäsche aus Australien. Er bezahlt dafür etwa 21,50 Euro für Ware und Versand. Bisher ging die Bestellung steuerfrei durch den Zoll.
Ab 1. Juli gilt: Martin muss zusätzlich zu den 21,50 Euro auch eine Servicepauschale in Höhe von knapp 6 Euro bei DHL oder UPS bezahlen. Die Gebühr wird entweder an der Haustür oder in der Poststelle fällig. Im Preis ist dann eine Mehrwertsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer enthalten.
Solche Servicepauschalen sind auch in anderen Ländern üblich, in Österreich und den Niederlande liegen sie bei 10 Euro und darüber.
DHL und die Deutsche Post warnen Kunden bereits vor "bösen Überraschungen".
Die Zusatzkosten werden nämlich nicht von dem Absender einkalkuliert - und gelten bereits für Bestellungen, die vor dem 1. Juli aufgegeben wurden.
DHL erklärt, dass nicht das Bestelldatum, sondern eher die Anmeldung beim Zoll in Deutschland über die zusätzliche Servicegebühr entscheidet.
Geht die Ware zum 1. Juli beim Zoll ein, müssen Verbraucher die Servicepauschale auch entrichten.
Für den eigentlichen Zoll, der in der Regel zusätzlich erhoben wird, gilt weiter eine Freigrenze von 150 Euro weiter. Auch müssen Verbraucher keine Gebühr bezahlen, wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als einen Euro beträgt. Bei Büchern, Kleidung oder Haushaltswaren die unter 5,23 Euro kosten, verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben. Weil hier der Aufwand höher ist, als die möglichen Einnahmen.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll in Deutschland berechnet.
DHL, die Deutsche Post, UPS, Hermes und Co. strecken das Geld vor. Sie liefern dann normal aus und holen sich das Geld vom Empfänger zurück. Dadurch wird garantiert, dass Verbraucher keine langen Wege in Kauf nehmen müssen.
Verbraucher können die Gebühr umgehen, wenn eine Bestellung auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist oder wenn der Online-Shop die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt.
Keine Gebühr wird etwa bei Amazon, H&M, Asos, Zalando Zara, Otto und vielen anderen Online-Anbieter fällig, weil Sie bei der Bestellung bereits eine Mehrwertsteuer bezahlen.
Worauf muss ich bei der Bestellung achten?
Grundsätzlich sollten Verbraucher ab sofort immer auf die Rechnung schauen. Ist dort eine Mehrwertsteuer aufgeführt und eine europäische Steuernummer aufgeführt, können Sie sich sicher sein, dass Sie keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlen müssen.
Haben Sie von einem britischen, chinesischen oder schweizerischen Shop Produkte erworben, könnte es sein, dass Sie bei Erhalt der Ware eine Servicegebühr bezahlen müssen.