Die Frage ist nur, darf man die da überhaupt hin hängen?
Da gibt es was Offizielles - wir sind wieder einmal in einer Paragraphen-Grauzone
Bei Grauzone fällt mir spontan "Eisbär" ein
Ich denke das wird kein Problem sein damit rumzufahren:
ZitatWie eine Bremsleuchte auszusehen hat und wo sie angebracht sein muss, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgeschrieben. Ein drittes Bremslicht, das als LED-Leiste auftritt, ist hier allerdings nicht festgeschrieben.
ZitatDabei ist nun die dritte Bremsleuchte üblicherweise eine LED-Leiste, die mittig zwischen den anderen beiden Bremslichtern angebracht wird. Sie muss allerdings höher am Fahrzeug montiert sein, als die zwei anderen Bremsleuchten. Auch sie muss rot nach hinten strahlen.
Alles sehr schwammig ausgedrückt und schönes Futter für Anwälte. "Üblicherweise" und "höher" ist schon sehr witzig
Und selbst WENN mal ein Sternchenjäger kommt dann:
ZitatBremsleuchte entspricht nicht den Vorschriften 15 EUR
Und wenn man jemanden fragt steckt der schnell den Kopf in den Sand:
ZitatWir dürfen keine Rechtsberatung geben, gehen Sie bitte mit Ihrem Anliegen an die zuständige Zulassungsbehörde.
Quelle: --> https://www.bussgeldkatalog.org/bremsleuchte/