Lieber Ronny !
Bezug nehmend auf deine Beanstandung hier:
Beitrag
RE: Das hat mich heute genervt :-(
Mich hat genervt das der Tüv meinte den Nachrüstkat kann man nicht einfach austragen da es eine Verschlechterung der Abgaswerte ist.
Egal ob Oldtimmer oder nicht.
Umweltschutz geht vor
...möchte ich verkünden das mich mein Gutachter soeben zur Sachlage mit folgendem Statement (nach 3 Jahren erneut diesbezüglich) zurückgerufen hat:
Es ist nach wie vor so das nachträglich eingebaute Abgasverbesserungsmaßnahmen mit erreichen des H-Status wieder ausgebaut werden dürfen. Dabei ist es vollkommen egal ob ein KLR, ein Minikat oder ein HJS G-Kat dahinter steckt.
Daran hat sich in den letzten 3 Jahren nichts geändert - die Verordnung dazu liegt uns beiden schriftlich vor.
Er sagt: Such dir ein Bett - fahr durch die Republik - lass dir vom Phönix mal schön den Ruhrpott zeigen - er hat keinerlei Probleme dir das Kat-Gedöhnse einhergehend auszutragen.
Hinweis: Die Abgasnormen die das Fahrzeug im Auslieferungszustand hatte müssen jedoch immer noch erreicht werden. Es gibt das Lügenmärchen das Leute erzählen mit einem H-Kennzeichen ist es egal was hinten für Werte rauskommen - dem ist aber nicht so.
Fall hoffentlich zu deiner Zufriedenheit geschlossen
Meine eigenen Worte: Schönen Gruß ein deinen Tüff-Menschen. Wenn der keine Lust hat sich schlau zu machen soll er es sein lassen.
Mit den besten Empfehlungen:
*SV GRZANNA RECKLINGHAUSEN*