Ab dem 20. Juni 2025 löst die neue Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes das altbekannte Teilegutachten ab.
Der Weg zu Eintragungen dürfte damit schwerer und teurer werden.
Weil die Bundesländer bei der Marktüberwachung eine nicht tolerierbare Anzahl fehlerhafter Teilegutachten festgestellt haben, zieht das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) jetzt die Zügel strammer an.
Wer bislang an seinem Fahrzeug bauliche Veränderungen vornehmen wollte, konnte diese mit einem vorhandenen Teilegutachten in die Papiere eintragen und damit legalisieren lassen.
Das entsprechende Teilegutachten stellt dabei der Anbieter des Zubehörs bereit. Erstellt werden kann ein Teilegutachten bislang von technischen Prüfstellen (z.B. TÜV; Dekra, GTÜ; Anm. der Red.), die vom Teilehersteller mit entsprechenden Nachweisen versorgt wurden.
Neue Kennzeichnungen, neue Fristen
Dieses bisherige Prüfverfahren verliert ab dem 20. Juni 2025 seine Gültigkeit. Zubehörhersteller müssen dann zwingend eine nationale Teiletypgenehmigung (TTG) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Die Prüfungen dürfen dann nur noch an vom KBA vorgegebenen Prüfstellen und -organisationen durchgeführt werden. Zudem gelten strengere Anforderungen, was die Kosten erhöht. Eingeführt wurde die TTG bereits im Juni 2024.
Anders als bei Teilegutachten ist das KBA bei der Teiletypgenehmigung befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und Genehmigungen zu widerrufen.
Das KBA verspricht sich vom neuen nationalen Teiletypgenehmigungs-Verfahren eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine Anpassung der Qualitätsstandards und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten.
Nach der nationalen Teiletypgenehmigung genehmigte Teile sind künftig anhand einer sechsstelligen Kennzeichnung "KBA XXXXXX" erkennbar. ...
Quelle: https://www.auto-motor-und-spo…rden-schwerer-und-teurer/