Hallo zusammen,
die gute Nachricht vorab - die 'Prüfung nach Paragraph 21 - wurde heute bestanden!
Für die Nachwelt ist es vielleicht gut, wenn ich die wesentlichen Erkenntnisse kurz zusammenfassen. Vieles wurde ja schon in diesem Thread/Kreis zusammengetragen;
- Die Leuchtweitenregulierung musste ich nicht nachrüsten. Im 'Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraph 70 StVZO und Paragraph 47 FZV' steht, dass 'Eine Nachrüstung mit einer Leuchtweitenregulierung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist.'
- NSL sehr wohl.
- Bei meinem Fahrzeug lag die Leitung (grau mit weißer Kennung) bereits zwischen Zentralelektrik und linker Rückleuchte.
- Die Verdrahtung - inkl. Verbau eines Relais' - zwischen NSL Schalter und Zentralelektrik hat gute 4 Stunden gedauert.
- Die originale Nebelschlußleuchte habe ich am unteren / waagerechten Rand der Kunststoffhaut des Stoßfängers mit Hilfe eines in Form gebogenen steifen Bleches befestigt. Die NSL sitzt somit vor dem Stoßfänger an der Position an der die NSL normalerweise - integriert - verbaut wird. Das Blech ist von hinten nicht zu sehen und hat die beiden Prüfer nicht gestört.
- Ich habe die Bohrung zur Führung des Kabels vom Kofferraum - Durchmesser 12mm, mittig auf der Erhöhung - gesetzt und dann durch beide Bleche gebohrt. Hätte ich Deine Fotos, Mr. Moon, etwas eher erhalten, hätte ich es wie original ausgeführt. Die Kabelverlegung werde ich korrigieren, wenn ich den Stoßfänger austausche (s.u.). Einen Blindstopfen in die nicht erforderliche Bohrung kofferraumseitig setzen.
- In einem nächsten Schritt werde ich den Stoßfänger durch einen mit Ausschnitt tauschen und damit den originalen Stand erreichen. Die NSL wird dann regulär am Heckblech verschraubt.
Hat Spaß gemacht Euren Input zu erleben.
Bis bald
Marcus