Hallo,
vor 2 Jahren hatte ich eine ähnliche Situation mit einem T3, den ich von 1,6TD auf 1,9TD umgerüstet habe, also eine Leistungssteigerung von 5PS. Da hieß es:
Bei einer Leistungssteigerung von mehr als 5% werden fällig:
Lärmmessung,
Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit,
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Bremsen, ob die für die Motorleistung ausreichend sind
und eigentlich auch
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dass die Karosserie der hohen Motorleistung gewachsen ist.
Punkt 3 und 4 konnte ich abwenden, weil es ab Werk auch stärkere Motoren in diesem Auto gab, Lärm mit 10x Vorbeifahren am Mikrofon im 2. und 3. Gang mit Vollgas sowie Höchstgeschwindigkeit haben wir tatsächlich ermittelt.
Gekostet hat die Angelegenheit knapp 300€ und wir haben das procedere vorher schon besprochen.
Ich denke die Situation ist hier nicht viel anders.
Gruß aus Kleve
Clemens