Ich empfehle (noch einmal), sich vor Ort zu informieren. Was hier im Forum von irgendwo geschrieben steht, kann anderswo schon nicht so sein.
Beispiele:
-bei uns (Kreis Wesel) wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt mit einem gewissen "Buchstaben" (den ich vergessen habe). Das muss man x Wochen vor der Antragsstellung des Kennzeichens beantragen, damit es rechtzeitig vorliegt und das wird bei uns direkt zur Zulassungsstelle geschickt. Ebenso zieht die Zulassungsstelle einen Punkteauszug in Flensburg. Es muss denke ich nicht betont werden, dass Antragssteller hier in der Vergangenheit tendenziell unauffällig gewesen sein sollten.
-ein Fallstrick kann auch die EVB sein, denn diese muss explizit für ein rotes Oldtimerkennzeichen geschlüsselt sein -sonst fährt man unverrichteter Dinge wieder nach Hause.
-hier (und anderswo sicher auch) darf das H-Gutachten nicht älter als 2 Jahre sein, damit ist im Grunde der Nachweis einer gültigen HU nicht nötig (diese ist inkludiert im H-Gutachten).
-lasst Euch bei der Zulassungsstelle beraten, was und wie im Fahrtenbuch eingetragen wird damit es nachher keinen Zank gibt. Das bedeutet: Fahrtenbuch vorher besorgen (gibt es häufig beim Schildermacher).
-macht Euch unbedingt vertraut mit den Auflagen. Anders als beim normalen Kennzeichen wo man alles darf und einige Sachen nicht darf (Verbot) ist das bei der roten Nummer andersherum; hier darf man alles nicht, was nicht explizit erlaubt ist (Gebot). Das Thema wurde hier schon aus dem in der Hinsicht immer "besonderen" Bundesland Hessen angeschnitten. Im Zweifel KEINE AUSSAGE machen denn es steht womöglich einer Steuer-Strafsache im Raum, nur Angaben zur Person, ein "ach sorry, das wusste ich nicht" ist schonmal komplett falsch. Verlasst Euch nicht auf die Rechtsbelehrung vor Ort, handelt eigenverantwortlich so und wartet anschließend die Post ab. Die (erlaubten) Fahrten im Sinne der Probe und Wartung/Reparatur lassen gewissen Auslegungsspielraum zu. Dieser wird natürlich schwierig zu argumentieren, wenn man gerade mit einem Anhänger voll Grünschnitt zur städtischen Annahmestelle fährt.
-auch wenn die HU entfällt, ist der Halter selber für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Gerade bei nachträglichen Veränderungen ist der im Vorteil, der die Zulässigkeit zweifelsfrei belegen kann, z.B. durch eine Änderungsabnahme bei der Prüfstelle. Auch hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei Oldtimern, was Zustand, Zeitgenössigkeit etc. angeht. Nur weil es nicht mehr kontrolliert wird bzw. weil es andere machen, kann man nicht mal eben einen 2.0 TFSI einbauen und auf rotem Kennzeichen rumfahren.
Und: nicht abschrecken lassen. In meinen Augen ist die rote 07er eine wunderbare Sache und gerade dann interessant, wenn man viel mehr Oldtimer als Popos hat.