Alles anzeigennope. Es gilt die Regel dass der Umbau innerhalb von 10 Jahren möglich gewesen sein muss und üblich war.
letzteres ist diskussionsfähig, weil "üblich" nicht definiert ist .
Somit ist auch ein 1.8T im Cab H- fähig .... zumindest in den letzten Jahren .
Suche ein VW Modell, wo 1.8T ab März 1990 verbaut war ......
Sobald ich das Belegen kann, bekommt meiner ein H .....
nope siehe hier https://www.tuev-sued.de/uploa…0/2anfordkat-oldtimer.pdf
Unterpunkt 3.2.3 & 3.2.4
@ Horst, sorry möchte weiterhin keine Diskussion hier anfangen, aber bin bei dem Thema schon bissl belesen weil eben interessiert und betroffen mit meinem Umbau so wie du.